Rechtsanwätin Schade, Waren Müritz
HOME   KONTAKT   ANFAHRT   IMPRESSUM

Honorare

RECHTSGEBIETE VIDEOS (advoTV)
PERSÖNLICHES
GEBÜHREN
Die Höhe der Vergütung ergibt sich für Rechtsanwälte aus dem Rechtsanwalts- vergütungsgesetz (RVG).

Grundlage der Berechnung ist in zivilrechtlichen Angelegenheiten der Gegenstandswert, für Straf- und Bußgeldverfahren gilt die Abrechnung nach Rahmengebühren.

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist einem Rechtsanwalt nach der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht gestattet, ebenso nicht die Unterschreitung der durch das RVG vorgeschriebenen Gebühren.

Sollten Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, berate ich sie gerne über die Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

weiterführende Links:
» Bundesrechtsanwaltsordnung
» Rechtsanwaltsvergütungsgesetz