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Unter Arzthaftung versteht man die Verantwortung eines Arztes
gegenüber einem Patienten bei schuldhaftem Handeln,
welche infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht.
Die anwaltliche Tätigkeit im Arzt-haftungsrecht umfasst
die Beratung über rechtliche Ansprüche des Patienten
dem Grunde und der Höhe nach bei:
- Behandlungsfehler
- Diagnosefehler
- Aufklärung des Patienten
- Haftung aus Delikt
- Haftung aus Vertrag
- Verstoß gegen Dokumentationspflicht
Ein erstes anwaltliches Gespräch kann Klärung bringen, ob ein schmerzensgeldbewährter Anspruch
überhaupt vorliegt. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den erlittenen Verletzungen
oder/und Beeinträchtigungen und ist für jeden Einzelfall zu beurteilen.
Bitte bringen Sie zu einem ersten Gespräch bereits alle Ihnen vorliegenden Unterlagen mit.
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