Rechtsanwätin Schade, Waren Müritz
HOME   KONTAKT   ANFAHRT   IMPRESSUM

Strafrecht

RECHTSGEBIETE VIDEOS (advoTV)
PERSÖNLICHES
GEBÜHREN
Eine kleine Weisheit aus dem Bereich der Strafverteidigung vorab:

„Wer früher redet, sitzt länger!“

Grundsätzlich ist es sehr wichtig, einen Anwalt so früh wie möglich zu Rate zu ziehen. Dringend wird an dieser Stelle empfohlen, ohne vorherige Besprechung keine Aussagen bei der Polizei zu machen. Fehler, die bei der polizeilichen Aussage gemacht werden, lassen sich später sehr schwer beheben.

Nach Kenntnis vom Verdachtstatbestand und des tatsächlichen Vorganges kann eine Verteidigerstrategie aufgebaut werden. Dabei ist nicht immer Schweigen die richtige Lösung. Diese Entscheidung kann jedoch nur nach eingehender juristischer Prüfung gemeinsam mit dem Mandanten erfolgen.

Es erfolgt die Vertretung des Beschuldigten hinsichtlich aller relevanten Straftatbestände, insbesondere
  • Körperverletzung
  • Tötung
  • Raub / räuberischer Erpressung
  • Betrug
  • Diebstahl
  • Untreue
  • Unterschlagung
  • Urkundenfälschung
  • Brandstiftung
  • Falsche Versicherung an Eides statt
  • Beleidigung
  • Unfallflucht
  • Straßenverkehrsdelikte
    (Geschwindigkeitsverstöße, Alkoholverstöße etc.)
Die Aufzählung der Delikte erfolgt hier nur beispielhaft. Eine Vertretung ist auch in allen anderen Straftaten möglich.

Die Vertretung umfasst das Vorverfahren, d.h. das Verfahren von der polizeilichen Vernehmung bis zur Einstellung des Verfahrens bzw. Erhebung der Anklage. Nach Erhebung der Anklage wird die Verteidigung im gerichtlichen Verfahren und im Prozess fortgeführt.

Gerade im Strafrecht ist eine frühestmögliche Beauftragung des Rechtsanwaltes wichtig. Insbesondere sollte die Prozesstaktik hinsichtlich des Aussageverhaltens vor der Polizei oder anderen Vernehmungspersonen besprochen werden.