Arzthaftungsrecht aus Waren Müritz

Unter Arzthaftung versteht man die Verantwortung eines Arztes gegenüber einem Patienten bei schuldhaftem Handeln, welche infolge der Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit entsteht.

Die anwaltliche Tätigkeit im Arzthaftungsrecht umfasst die Beratung über rechtliche Ansprüche des Patienten dem Grunde und der Höhe nach bei:

  • Behandlungsfehler
  • Diagnosefehler
  • Aufklärung des Patienten
  • Haftung aus Delikt
  • Haftung aus Vertrag
  • Verstoß gegen Dokumentationspflicht

Ein erstes anwaltliches Gespräch kann Klärung bringen, ob ein schmerzensgeldbewährter Anspruch überhaupt vorliegt. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach den erlittenen Verletzungen oder/und Beeinträchtigungen und ist für jeden Einzelfall zu beurteilen. Bitte bringen Sie zu einem ersten Gespräch bereits alle Ihnen vorliegenden Unterlagen mit.