Das Versicherungsrecht ist ein sehr umfangreiches Gebiet in der anwaltlichen Tätigkeit. Jeder Bundesbürger hat mehrere Versicherungen. Neben vielen anderen gehören dazu die Unfall-, Haftpflicht-, Kasko-, private Unfall-/Krankenversicherung etc. Immer wieder gibt es jedoch Schwierigkeiten mit den jeweiligen Versicherungen bei Inanspruchnahme der Versicherungsleistung.
Aufgrund dieses Umfanges ist es hier nicht möglich, auf einzelne Bereiche einzugehen. Im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit erfolgt die Beratung und Korrespondenz mit der gegnerischen oder eigenen Versicherung sowie die Vertretung im gerichtlichen Verfahren hinsichtlich
- Versicherungsbeginn
- Kündigung
- Beiträge
- Versicherungsausfall
- Vertragsklauseln
bei allen anfallenden Versicherungsarten. Beispielhaft seien hier nochmals folgende genannt:
- Lebensversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Krankenversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- (Privat- und Kfz-)Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Feuer- Sturm- und Leitungswasserversicherung
- Technische Versicherungen
- Transportversicherung
- Reisegepäckversicherung
- Reiserücktrittsversicherung
Auch hinsichtlich aller anderen Versicherungen bzw. Versicherungsleistungen kann die rechtliche Beratung erfolgen.
Zu einem ersten Beratungsgespräch bitte ich um Bereitstellung aller vorliegender Unterlagen, insbesondere des Versicherungsvertrags und der bisher geführten Korrespondenz.