Eine kleine Weisheit aus dem Bereich der Strafverteidigung vorab:
„Wer früher redet, sitzt länger!“
Grundsätzlich ist es sehr wichtig, einen Anwalt so früh wie möglich zu Rate zu ziehen. Dringend wird an dieser Stelle empfohlen, ohne vorherige Besprechung keine Aussagen bei der Polizei zu machen. Fehler, die bei der polizeilichen Aussage gemacht werden, lassen sich später sehr schwer beheben.
Nach Kenntnis vom Verdachtstatbestand und des tatsächlichen Vorganges kann eine Verteidigerstrategie aufgebaut werden. Dabei ist nicht immer Schweigen die richtige Lösung. Diese Entscheidung kann jedoch nur nach eingehender juristischer Prüfung gemeinsam mit dem Mandanten erfolgen.
Es erfolgt die Vertretung des Beschuldigten hinsichtlich aller relevanten Straftatbestände, insbesondere:
- Körperverletzung
- Tötung
- Raub / räuberischer Erpressung
- Betrug
- Diebstahl
- Untreue
- Unterschlagung
- Urkundenfälschung
- Brandstiftung
- Falsche Versicherung an Eides statt
- Beleidigung
- Unfallflucht
- Straßenverkehrsdelikte
(Geschwindigkeitsverstöße, Alkoholverstöße etc.)