Gebühren

Die Höhe der Vergütung ergibt sich für Rechtsanwälte aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Grundlage der Berechnung ist in zivilrechtlichen Angelegenheiten der Gegenstandswert, für Straf- und Bußgeldverfahren gilt die Abrechnung nach Rahmengebühren.

Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist einem Rechtsanwalt nach der Bundesrechtsanwaltsordnung nicht gestattet, ebenso nicht die Unterschreitung der durch das RVG vorgeschriebenen Gebühren.

Sollten Sie nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, berate ich sie gerne über die Inanspruchnahme von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.

weiterführende Links:

» Bundesrechtsanwaltsordnung
» Rechtsanwaltsvergütungsgesetz