Arbeitsrecht aus Waren Müritz

Im Arbeitsrecht ist es oft erforderlich schnell zu handeln. Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht zur Abwehr einer Kündigung lediglich eine Frist von drei Wochen vor. Gerne stehe ich Ihnen deswegen auch kurzfristig zu einem persönlichen Gespräch in meiner Kanzlei in Waren zur Verfügung.

Das Arbeitsrecht ist umfassend und in viele Gesetze aufgeschlüsselt. Die nachfolgende Aufzählung deshalb kann nur eine beispielhafte Darstellung der häufigsten Probleme sein:

Bitte bringen Sie zu dem ersten Gespräch alle Ihnen vorliegenden Unterlagen mit (Arbeitsvertrag, Kündigung, Lohn-/Gehalts­abrechnungen etc.)

  • Beratung über Verhaltensmöglichkeiten vor oder nach einer Kündigung
  • rechtliche Überprüfung des Kündigungsgrundes bei
  • verhaltensbedingter Kündigung
  • personenbedingter Kündigung
  • betriebsbedingter Kündigung (richtige Sozialauswahl)
  • rechtliche Überprüfung von Arbeitszeugnissen in der Formulierung
  • Einforderung des fälligen, ausstehenden Gehaltes
  • Beratung hinsichtlich von Rechten und Pflichten bei Betriebsübergang
  • Beratung bei Insolvenz des Arbeitgebers
  • Vertretung im Gerichtsverfahren

  • Beratung und Vertretung bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen, insbes.:
  • Befristung
  • Haftung des Arbeitnehmers
  • und Pflichten der Parteien
  • Beratung und Vertretung besonderer Personengruppe hinsichtlich ihrer Rechte
  • Schwangere
  • Mütter
  • Jugendliche
  • Auszubildende
  • Schwerbehinderte