Anwalt Arbeitsrecht Waren (Müritz)

Fachanwalts­kompetenz direkt vor Ort

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Focus Top-Anwalt steht Ihnen die Kanzlei Katja Schade in Waren (Müritz) zur Seite – mit über 20 Jahren Erfahrung, persönlicher Betreuung und kampferfahrener Vertretung vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg.

Regionale Expertise – Arbeitsrecht Waren (Müritz)

Haben Sie eine Kündigung erhalten und fragen sich, ob diese rechtmäßig ist? Stehen Sie unter Zeitdruck, weil die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage läuft? Arbeitsrecht Waren (Müritz) bedeutet für Sie: eine Fachanwältin direkt vor Ort, die die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Neubrandenburg kennt und bereits mehrere tausend Mandate erfolgreich betreut hat. Die Kanzlei Katja Schade ist seit 2004 in Waren (Müritz) ansässig und verfügt über tiefgreifende Kenntnis der lokalen Wirtschaftsstrukturen – von der Tourismusbranche an der Mecklenburgischen Seenplatte bis zu Handwerksbetrieben und sozialen Einrichtungen. Diese regionale Expertise verschafft Ihnen entscheidende Vorteile: Die Kanzlei kennt die Verfahrensabläufe am Arbeitsgericht Neubrandenburg, die Rechtsprechungstendenzen der Richter und die typischen Arbeitgeberstrategien in der Region. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Focus Top-Anwalt verbindet Rechtsanwältin Katja Schade höchste fachliche Qualifikation mit persönlicher Betreuung, die den Menschen hinter dem Fall sieht.

Leistungen im Raum Waren (Müritz)

Die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses ist oft ein existenzieller Einschnitt. Die Kanzlei Katja Schade prüft Ihre Kündigung auf formelle Fehler (fehlende Unterschrift, falscher Zugang, fehlende Anhörung des Betriebsrats) und materielle Rechtmäßigkeit (liegt ein Kündigungsgrund vor?). Nach gründlicher Analyse erhalten Sie eine fundierte Einschätzung der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage. Die Kanzlei vertritt Sie vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg und kämpft für Ihre Weiterbeschäftigung oder eine bestmögliche Abfindung. Besonders wichtig: Die Dreiwochenfrist ab Zugang der Kündigung wird sofort geprüft, denn nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als rechtswirksam. Die Kanzlei Katja Schade kennt die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Neubrandenburg und entwickelt überzeugende Argumentationen, die Ihre Rechte durchsetzen.
Eine Abmahnung ist oft der erste Schritt vor einer Kündigung. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die Abmahnung rechtmäßig ist, ob der Vorwurf zutrifft und ob die Abmahnung verhältnismäßig ist. Ist die Abmahnung unberechtigt, kann die Kanzlei die Entfernung aus der Personalakte durchsetzen. Auch bei Ermahnungen – die mildere Form der Abmahnung – berät die Kanzlei Sie über Ihre Handlungsoptionen. Ziel ist es, eine Eskalation zu verhindern und Ihre berufliche Position zu sichern. Die Kanzlei entwickelt mit Ihnen eine Strategie, wie Sie sich am Arbeitsplatz verhalten sollten, um weiteren Konflikten vorzubeugen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nicht, doch in der Praxis enden viele Kündigungsschutzverfahren mit einem gerichtlichen Vergleich, der eine Abfindung vorsieht. Die Höhe hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Bruttogehalt und den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage ab. Die Kanzlei Katja Schade verhandelt für Sie die bestmögliche Abfindung – ob außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber oder im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg. Dabei werden auch steuerliche Aspekte berücksichtigt, denn Abfindungen unterliegen der Fünftelregelung. Die Kanzlei sorgt dafür, dass Sie nicht nur eine angemessene Summe erhalten, sondern auch ein gutes Arbeitszeugnis und eine reibungslose Übergabe.
Das Arbeitszeugnis ist Ihre Visitenkarte für den nächsten Arbeitgeber. Ein schlechtes Zeugnis kann Ihre berufliche Zukunft erheblich beeinträchtigen. Die Kanzlei Katja Schade prüft Ihr Zeugnis auf versteckte negative Formulierungen, auf Vollständigkeit und auf Wahrheitsgehalt. Sind Formulierungen unzureichend oder falsch, setzt die Kanzlei die Berichtigung durch. Auch bei der Erstellung eines Zeugnisses – etwa bei Aufhebungsverträgen – berät die Kanzlei Sie, welche Formulierungen üblich und angemessen sind. Ziel ist ein Zeugnis, das Ihnen neue Türen öffnet, nicht verschließt.
Haben Sie unbezahlte Überstunden geleistet oder verweigert Ihr Arbeitgeber die Lohnzahlung? Die Kanzlei Katja Schade prüft Ihre Ansprüche auf Überstundenvergütung, Mehrarbeitszuschläge, Provisionen oder Boni. Oft sind Arbeitsverträge unklar formuliert oder Arbeitgeber berufen sich auf eine Pauschalabgeltung von Überstunden. Die Kanzlei analysiert Ihren Vertrag, Ihre Arbeitszeitnachweise und setzt Ihre Zahlungsansprüche durch – außergerichtlich oder notfalls vor dem Arbeitsgericht. Auch bei Lohnpfändungen oder Insolvenz des Arbeitgebers berät die Kanzlei Sie über Ihre Rechte.
Ihr gesetzlicher Urlaubsanspruch beträgt mindestens 20 Werktage pro Jahr bei einer Fünftagewoche. Viele Arbeitsverträge sehen mehr vor. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie bei Streitigkeiten über Urlaubsgewährung, Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Verfall von Urlaubsansprüchen. Besonders nach Krankheit oder Elternzeit gibt es oft Unklarheiten, wie viel Urlaub Ihnen noch zusteht. Die Kanzlei prüft Ihre Ansprüche und setzt die Abgeltung durch.
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Alternative zur Kündigung sein, birgt aber erhebliche Risiken: Sie verzichten auf Kündigungsschutz, es droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und oft sind die Konditionen zugunsten des Arbeitgebers formuliert. Die Kanzlei Katja Schade prüft jeden Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung und verhandelt bessere Konditionen – etwa eine höhere Abfindung, ein gutes Zeugnis oder eine spätere Beendigung. Haben Sie bereits unterschrieben, prüft die Kanzlei, ob der Vertrag anfechtbar ist, etwa wegen Täuschung oder Drohung.
Wird Ihr Betrieb verkauft oder übernommen, geht Ihr Arbeitsverhältnis nach § 613a BGB automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Doch was bedeutet das für Ihre Arbeitsbedingungen, Ihr Gehalt und Ihre Betriebszugehörigkeit? Die Kanzlei Katja Schade berät Sie über Ihre Rechte bei Betriebsübergängen, prüft, ob ein solcher vorliegt, und klärt, ob Sie dem Übergang widersprechen sollten. Auch bei Änderungskündigungen nach Betriebsübergang vertritt die Kanzlei Ihre Interessen.
Die Abberufung eines Geschäftsführers ist rechtlich komplex und betrifft sowohl arbeitsrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche Aspekte. Die Kanzlei Katja Schade vertritt Geschäftsführer, die mit ungerechtfertigten Abberufungen oder Kündigungen konfrontiert sind. Oft werden schwerwiegende Vorwürfe erhoben – etwa Pflichtverletzungen, Untreue oder Vertrauensverlust. Die Kanzlei prüft die Rechtmäßigkeit der Abberufung, entwickelt eine Verteidigungsstrategie und verhandelt eine angemessene Abfindung, die dem Status eines Geschäftsführers entspricht. Ziel ist es, Ihre berufliche Reputation zu schützen und eine faire Lösung zu erreichen.
Chefärzte haben aufgrund ihrer besonderen Stellung im Krankenhaus spezielle arbeitsrechtliche Herausforderungen. Kündigungen sind oft mit hohen Konflikten, Reputationsrisiken und komplexen Verträgen verbunden. Die Kanzlei Katja Schade vertritt Chefärzte in Kündigungsschutzverfahren und bei der Vertragsauflösung, berücksichtigt dabei die Besonderheiten des ärztlichen Dienstrechts – etwa Liquidationsrechte, Privatpatienten und Weiterbildungsermächtigungen. Die Kanzlei entwickelt Strategien, die Ihre berufliche Zukunft und Reputation schützen, und verhandelt Abfindungen, die Ihrem Status entsprechen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein sensibles Thema mit schwerwiegenden Folgen für alle Beteiligten. Die Kanzlei Katja Schade berät Opfer bei der Durchsetzung von Schutzmaßnahmen, Schadensersatzforderungen und der Beschwerde beim Arbeitgeber. Gleichzeitig verteidigt die Kanzlei zu Unrecht Beschuldigte gegen ungerechtfertigte Vorwürfe, die zu Kündigungen oder Reputationsschäden führen können. Die Kanzlei handelt diskret, professionell und mit Empathie für die schwierige Situation.
Das Kitarecht betrifft Erzieherinnen, Erzieher und pädagogisches Personal in Kindertagesstätten und anderen Bildungseinrichtungen. Die Kanzlei Katja Schade berät bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeitfragen und Konflikten mit Trägern. Die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes oder kirchlicher Träger werden ebenso berücksichtigt wie die pädagogischen Anforderungen des Berufs. Gerade in Waren (Müritz) gibt es viele soziale Einrichtungen, in denen pädagogisches Personal beschäftigt ist. Die Kanzlei kennt die spezifischen Herausforderungen dieser Branche und entwickelt Lösungen, die Ihre berufliche Zukunft und Ihre Arbeitsbedingungen sichern.

Unser Prozess in Waren (Müritz)

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular und schildern Ihr Anliegen. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen zeitnahen Termin – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch prüft Rechtsanwältin Katja Schade Ihre Unterlagen, analysiert die rechtliche Lage und bewertet die Erfolgsaussichten. Sie erhalten eine transparente Kostenschätzung und eine Einschätzung, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Lösungs­entwicklung

Nach Mandatserteilung entwickelt die Kanzlei Katja Schade eine individuelle Strategie für Ihren Fall. Soll zunächst außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber verhandelt werden? Ist eine Kündigungsschutzklage erfolgversprechend? Die Kanzlei bereitet alle notwendigen Schriftsätze vor, sammelt Beweismittel und informiert Sie über jeden Schritt. Bei Kündigungsschutzverfahren wird die Klage fristgerecht beim Arbeitsgericht Neubrandenburg eingereicht, um die Dreiwochenfrist zu wahren.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder dessen Anwalt und vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg. Im Gütetermin wird versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden – oft mit einer Abfindung. Kommt keine Einigung zustande, führt die Kanzlei die Kammerverhandlung durch und vertritt Sie bis zum Urteil. Nach Abschluss des Verfahrens unterstützt die Kanzlei Sie bei der Umsetzung der Vereinbarung – etwa bei der Auszahlung der Abfindung oder der Zeugniserstellung.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei in Waren (Müritz)

Die Kanzlei Katja Schade ist seit 2004 in Waren (Müritz) ansässig und damit fest verwurzelt in der Region. Rechtsanwältin Katja Schade kennt die Wirtschaftsstrukturen der Mecklenburgischen Seenplatte, die wichtigsten Arbeitgeber und die Besonderheiten des lokalen Arbeitsmarkts. Die Kanzlei hat bereits eine Vielzahl von Mandaten vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg betreut und verfügt über umfassende Erfahrung mit der dortigen Rechtsprechung. Auch die Anreise zur Kanzlei ist unkompliziert – Waren (Müritz) ist gut erreichbar über die B192 und B198, mit ausreichend Parkmöglichkeiten in der Innenstadt. Für Mandanten aus Neubrandenburg, Röbel, Malchow oder dem Umland ist die Kanzlei schnell zu erreichen. Gleichzeitig bietet die Kanzlei Videokonferenzen an, falls ein persönliches Treffen nicht möglich ist. Die Kanzlei Katja Schade ist bundesweit mit Kollegen vernetzt und kann bei Bedarf auf ein starkes Netzwerk zurückgreifen. Doch die persönliche Betreuung vor Ort bleibt das Herzstück der Kanzlei – Sie werden nicht an Mitarbeiter weitergereicht, sondern direkt von Rechtsanwältin Katja Schade betreut.

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Lokale Erfolgsfaktoren

Warum ist lokale Expertise im Arbeitsrecht so wichtig? Arbeitsrechtliche Verfahren werden vor den regionalen Arbeitsgerichten verhandelt – in Waren (Müritz) ist das Arbeitsgericht Neubrandenburg zuständig. Jedes Arbeitsgericht hat seine eigene Rechtsprechung, seine eigenen Richter und seine eigenen Verfahrensgewohnheiten. Die Kanzlei Katja Schade weiß, welche Argumentationen bei den Richtern in Neubrandenburg überzeugen, welche Vergleichsangebote realistisch sind und wie die Gütetermine ablaufen. Auch die wirtschaftlichen Besonderheiten der Region fließen in die Strategie ein: Die Mecklenburgische Seenplatte ist geprägt von Tourismus, Handwerk und sozialen Einrichtungen. Diese lokale Verwurzelung macht den Unterschied zwischen einer anonymen Großkanzlei und einer Kanzlei, die Ihre Region kennt.

Erfolgsgeschichten

Geschäftsführer­kündigung wegen sexueller Belästigung

Ausgangssituation/Problem:
Ein Geschäftsführer erhielt eine außerordentliche fristlose Kündigung nach dem Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Der Vorwurf war haltlos, bedrohte jedoch seine berufliche Existenz und Reputation.

Herausforderung:
Schwerwiegende Vorwürfe wie sexuelle Belästigung führen häufig zu unwiderruflichen Reputationsschäden, selbst wenn sie sich als falsch erweisen. Der Mandant stand unter enormem Druck und benötigte schnelle, effektive rechtliche Hilfe.

Lösungsweg:
Die Kanzlei Katja Schade übernahm das Mandat und führte ein Kündigungsschutzverfahren. Im Verfahren konnte die Kanzlei systematisch die Haltlosigkeit des Vorwurfs herausarbeiten und die rechtlichen Schwächen der Kündigung aufzeigen.

Resultat:
Das Arbeitsverhältnis wurde gerettet – der Geschäftsführer konnte seine Position behalten und seine berufliche Reputation wiederherstellen.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Häufige Fragen

Sie haben nach Zugang der Kündigung drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Dreiwochenfrist ist eine Ausschlussfrist – nach Ablauf gilt die Kündigung als rechtswirksam, auch wenn sie rechtswidrig war. Daher ist schnelles Handeln entscheidend. Kontaktieren Sie die Kanzlei Katja Schade sofort nach Erhalt einer Kündigung, um Ihre Rechte zu sichern.
Die Kosten richten sich nach Ihrem Bruttomonatsgehalt und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten fallen nicht an. Viele Mandanten haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt. Die Kanzlei Katja Schade klärt dies im Erstgespräch mit Ihnen und gibt Ihnen eine transparente Kostenschätzung.
Kündigungsschutzverfahren aus Waren (Müritz) werden vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg verhandelt. Die Kanzlei Katja Schade kennt die Verfahrensabläufe und die Rechtsprechung dieses Gerichts und begleitet Sie selbstverständlich zu allen Terminen.
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. In der Praxis enden jedoch viele Kündigungsschutzverfahren mit einem gerichtlichen Vergleich, der eine Abfindung vorsieht. Die Höhe hängt von Ihrer Betriebszugehörigkeit, Ihrem Gehalt und den Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage ab. Die Kanzlei Katja Schade verhandelt für Sie die bestmögliche Abfindung.
Ja, während der Kündigungsfrist besteht Ihr Arbeitsverhältnis fort und Sie sind grundsätzlich zur Arbeitsleistung verpflichtet. Viele Arbeitgeber stellen jedoch nach Ausspruch der Kündigung frei. Ob eine Freistellung rechtmäßig ist und welche Folgen sie hat, sollten Sie mit der Kanzlei Katja Schade klären.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Typische Gründe sind schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl, Betrug oder grobe Beleidigungen. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen.
Ja, bei der Güteverhandlung besteht Anwesenheitspflicht für beide Parteien. Der Richter versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Erscheinen Sie nicht, kann dies negative Folgen haben. Die Kanzlei Katja Schade bereitet Sie optimal auf die Güteverhandlung vor und begleitet Sie selbstverständlich.
Ja, die Kanzlei Katja Schade bietet Videokonferenzen an, wenn ein persönlicher Termin vor Ort nicht möglich ist. Sie entscheiden selbst, ob Sie die Beratung persönlich in Waren (Müritz), telefonisch oder per Video wahrnehmen möchten.
Die Kanzlei Katja Schade verbindet höchste fachliche Qualifikation mit persönlicher Betreuung. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2025 Focus Top-Anwalt – eine Auszeichnung, die nur wenige Anwälte erreichen. Sie erhalten nicht nur erstklassige juristische Expertise, sondern auch eine Anwältin, die Ihre persönliche Situation ernst nimmt.
Ja, die Kanzlei Katja Schade berät und vertritt sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Die Kanzlei verfügt über umfassende Erfahrung in der Beratung von Unternehmen bei Kündigungen, Abmahnungen, Vertragsgestaltung und arbeitsrechtlichen Compliance-Fragen.

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