Kündigungsschutzklage Anwalt Waren (Müritz)

Kampferfahrene Vertretung vor Gericht

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit hunderten erfolgreich geführten Kündigungsschutzverfahren steht Ihnen die Kanzlei Katja Schade in Waren (Müritz) zur Seite – von der Antragsstellung bis zum Urteil vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg.

Regionale Expertise – Kündigungsschutzklage Waren (Müritz)

Wurde Ihre Kündigung rechtswidrig ausgesprochen und Sie wollen sich wehren? Die Kündigungsschutzklage ist Ihr wichtigstes Instrument, um Ihre Weiterbeschäftigung durchzusetzen oder eine bestmögliche Abfindung zu erreichen. Kündigungsschutzklage Anwalt Waren (Müritz) bedeutet für Sie: eine Fachanwältin mit über 20 Jahren Erfahrung, die bereits hunderte Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg erfolgreich geführt hat. Die Kanzlei Katja Schade kennt die Rechtsprechung der Richter in Neubrandenburg, weiß, welche Argumentationen überzeugen und wie die Verfahrensabläufe gestaltet sind. Rechtsanwältin Katja Schade ist als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet – eine Anerkennung, die nur wenige Anwälte erreichen. Sie erhalten nicht nur juristische Expertise, sondern eine Anwältin, die für Ihre Rechte kämpft und nicht aufgibt, bis das bestmögliche Ergebnis erreicht ist. Die Kanzlei handelt schnell: Bereits im Erstgespräch wird geprüft, ob die Dreiwochenfrist noch läuft, und die Klage wird fristgerecht vorbereitet.

Leistungen im Raum Waren (Müritz)

Bevor die Kündigungsschutzklage eingereicht wird, prüft die Kanzlei Katja Schade gründlich, ob Ihre Kündigung tatsächlich rechtswidrig ist. Diese Prüfung umfasst die formellen Voraussetzungen (schriftliche Form, Unterschrift, Betriebsratsanhörung, Zugang) und die materiellen Voraussetzungen (liegt ein Kündigungsgrund vor?). Bei mehr als zehn Mitarbeitern im Betrieb greift das Kündigungsschutzgesetz, das nur drei Kündigungsgründe zulässt: personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe. Schon kleine formelle Fehler machen die Kündigung unwirksam. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten und eine Empfehlung, ob sich die Klage lohnt.
Die Dreiwochenfrist ist eine Ausschlussfrist – nach Ablauf gilt die Kündigung als rechtswirksam, auch wenn sie rechtswidrig war. Die Kanzlei Katja Schade sorgt dafür, dass Ihre Kündigungsschutzklage fristgerecht beim Arbeitsgericht Neubrandenburg eingereicht wird. Die Klage muss schriftlich erfolgen und bestimmte Mindestangaben enthalten. Die Kanzlei bereitet die Klage professionell vor, sammelt alle notwendigen Unterlagen und entwickelt bereits in der Klageschrift eine überzeugende Argumentation.
Der Gütetermin ist die erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht und findet in der Regel 2 bis 4 Wochen nach Klageeinreichung statt. Das Ziel ist eine gütliche Einigung – in den meisten Fällen wird ein Vergleich geschlossen, der das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet. Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie kompetent und verhandlungsstark im Gütetermin. Sie kennt die üblichen Abfindungshöhen vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg und verhandelt hartnäckig, um das Maximum für Sie herauszuholen. Dabei werden auch ein gutes Arbeitszeugnis und die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhandelt.
Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, folgt die Kammerverhandlung. Diese findet in der Regel 3 bis 6 Monate nach dem Gütetermin statt und wird von der Kammer geleitet. In der Kammerverhandlung werden Beweise erhoben und Zeugen gehört. Die Kanzlei Katja Schade bereitet die Verhandlung gründlich vor, benennt Beweismittel und entwickelt eine überzeugende Argumentation. Sie vertritt Sie mit Erfahrung und Durchsetzungsstärke und kämpft für Ihre Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung.
Die meisten Kündigungsschutzverfahren enden mit einem Vergleich im Gütetermin, der eine Abfindung vorsieht. Als Faustformel gilt: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Bei guten Erfolgsaussichten der Klage kann die Abfindung auch höher ausfallen. Die Kanzlei Katja Schade kennt die üblichen Abfindungshöhen vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg und verhandelt hartnäckig. Auch steuerliche Aspekte werden berücksichtigt, denn Abfindungen unterliegen der Fünftelregelung, die die Steuerlast reduziert.
In der Kammerverhandlung müssen die Kündigungsgründe vom Arbeitgeber bewiesen werden. Die Kanzlei Katja Schade entwickelt eine Beweisführungsstrategie, die Ihre Position stärkt. Sie benennt Zeugen, die Ihre Sicht der Dinge bestätigen, und legt Dokumente vor, die Ihre Position belegen. Gleichzeitig werden die Beweise des Arbeitgebers kritisch hinterfragt. Oft stellt sich heraus, dass die Kündigungsgründe nicht bewiesen werden können. Die Kanzlei Katja Schade kennt die Beweisregeln im Arbeitsrecht und weiß, welche Anforderungen an die Beweisführung gestellt werden.
Sind Sie mit dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht einverstanden, können Sie Berufung zum Landesarbeitsgericht einlegen. Dies ist nur möglich, wenn der Streitwert über 600 Euro liegt oder das Arbeitsgericht die Berufung ausdrücklich zugelassen hat. Die Berufung muss innerhalb eines Monats nach Zustellung des Urteils eingelegt und innerhalb von zwei Monaten begründet werden. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob eine Berufung Erfolgsaussichten hat, und vertritt Sie auch im Berufungsverfahren.
Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber nachweisen, dass Ihr Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen wegfällt. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die betriebliche Entscheidung nachvollziehbar ist und ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde. Fehler in der Sozialauswahl sind häufig und machen die Kündigung unwirksam. Die Kanzlei kennt die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Neubrandenburg zu betriebsbedingten Kündigungen und entwickelt Argumentationen, die Ihre Position stärken.
Bei verhaltensbedingten Kündigungen wirft der Arbeitgeber Ihnen eine Pflichtverletzung vor. In der Regel ist vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob eine Abmahnung vorliegt, ob sie rechtmäßig ist und ob die Kündigung verhältnismäßig ist. Oft sind verhaltensbedingte Kündigungen angreifbar, weil die Abmahnung fehlerhaft war, der Vorwurf nicht bewiesen werden kann oder die Kündigung nicht verhältnismäßig ist.
Bei personenbedingten Kündigungen liegt der Kündigungsgrund in Ihrer Person – etwa bei Langzeiterkrankung, fehlender Arbeitserlaubnis oder Verlust der Fahrerlaubnis. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob eine Negativprognose für die Zukunft vorliegt, ob die betrieblichen Interessen erheblich beeinträchtigt sind und ob die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers ausfällt. Oft fehlt es an der erforderlichen Negativprognose oder der Arbeitgeber hat keine Wiedereingliederungsmaßnahmen geprüft.
Bei außerordentlichen fristlosen Kündigungen beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis sofort. Dies ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die Vorwürfe zutreffen, ob sie einen wichtigen Grund darstellen und ob die Zwei-Wochen-Frist eingehalten wurde. In vielen Fällen sind fristlose Kündigungen rechtswidrig, weil der Vorwurf nicht bewiesen werden kann oder die Verhältnismäßigkeit fehlt. Die Kanzlei kämpft dafür, dass Ihre Kündigung unwirksam erklärt oder zumindest in eine ordentliche Kündigung umgedeutet wird.
Geschäftsführer und leitende Angestellte haben oft Sonderverträge mit besonderen Kündigungsregelungen. Die Kanzlei Katja Schade verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Führungskräften. Sie prüft nicht nur die arbeitsrechtlichen, sondern auch die gesellschaftsrechtlichen Aspekte – etwa ob eine Abberufung als Geschäftsführer rechtmäßig war. Ziel ist es, Ihre Position zu sichern oder eine angemessene Abfindung zu verhandeln. Die Kanzlei handelt diskret, um Ihre berufliche Reputation zu schützen.

Unser Prozess in Waren (Müritz)

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade sofort nach Erhalt Ihrer Kündigung. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen zeitnahen Termin – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch prüft Rechtsanwältin Katja Schade Ihre Kündigung auf formelle und materielle Fehler, bewertet die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und erläutert Ihnen die Handlungsoptionen. Besonders wichtig: Die Dreiwochenfrist wird sofort geprüft.

Lösungsentwicklung

Nach Mandatserteilung bereitet die Kanzlei Katja Schade die Kündigungsschutzklage vor. Die Klage wird beim Arbeitsgericht Neubrandenburg eingereicht. Die Kanzlei entwickelt eine Verfahrensstrategie, sammelt Beweismittel und bereitet Sie auf den Gütetermin vor. Sie werden über jeden Schritt informiert und in die Entscheidungen eingebunden.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie im Gütetermin und – falls nötig – in der Kammerverhandlung vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg. Im Gütetermin verhandelt die Kanzlei hartnäckig über eine Abfindung, ein gutes Zeugnis und die Vermeidung einer Sperrzeit. Kommt keine Einigung zustande, führt die Kanzlei die Kammerverhandlung durch. Nach Abschluss unterstützt die Kanzlei Sie bei der Umsetzung der Vereinbarung oder des Urteils.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei in Waren (Müritz)

Die Kanzlei Katja Schade ist seit 2004 in Waren (Müritz) ansässig und hat in dieser Zeit hunderte Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg erfolgreich durchgeführt. Rechtsanwältin Katja Schade kennt die Rechtsprechung der Richter in Neubrandenburg besser als die meisten anderen Anwälte in der Region. Die Kanzlei ist gut erreichbar über die B192 und B198, mit ausreichend Parkmöglichkeiten in der Innenstadt. Für Mandanten aus Neubrandenburg, Röbel, Malchow oder dem Umland ist die Kanzlei schnell zu erreichen. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2025 als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet. Ihr Leitsatz: „Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Diese Haltung prägt die engagierte, kämpferische Vertretung Ihrer Interessen. Sie erhalten persönliche Betreuung direkt von der Inhaberin, nicht von Mitarbeitern.

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Lokale Erfolgsfaktoren

Warum ist lokale Expertise bei Kündigungsschutzverfahren so entscheidend? Für Waren (Müritz) ist das Arbeitsgericht Neubrandenburg zuständig. Jedes Arbeitsgericht hat seine eigene Rechtsprechung, seine eigenen Richter und seine eigenen Verfahrensgewohnheiten. Die Kanzlei Katja Schade kennt die Rechtsprechungstendenzen der Richter in Neubrandenburg – etwa wie sie Sozialauswahlen bewerten und welche Abfindungshöhen üblich sind. Auch die wirtschaftlichen Besonderheiten der Region fließen in die Strategie ein. Die Mecklenburgische Seenplatte ist geprägt von saisonalen Schwankungen im Tourismus, kleinen und mittelständischen Betrieben und einer überschaubaren Arbeitgeberstruktur. Die Kanzlei Katja Schade ist seit über 20 Jahren vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg tätig.

Erfolgsgeschichten

Geschäftsführer­kündigung wegen sexueller Belästigung

Ausgangssituation/Problem:
Ein Geschäftsführer erhielt eine außerordentliche fristlose Kündigung nach dem Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Der Vorwurf war haltlos, bedrohte jedoch seine berufliche Existenz und Reputation. Die Dreiwochenfrist lief bereits.

Herausforderung:
Schwerwiegende Vorwürfe wie sexuelle Belästigung führen häufig zu unwiderruflichen Reputationsschäden, selbst wenn sie sich als falsch erweisen. Die Kündigungsschutzklage musste fristgerecht eingereicht werden.

Lösungsweg:
Die Kanzlei Katja Schade übernahm das Mandat sofort und reichte die Kündigungsschutzklage fristgerecht beim Arbeitsgericht Neubrandenburg ein. Im Kündigungsschutzverfahren konnte die Kanzlei systematisch die Haltlosigkeit des Vorwurfs herausarbeiten und die rechtlichen Schwächen der Kündigung aufzeigen.

Resultat:
Das Arbeitsverhältnis wurde gerettet – der Geschäftsführer konnte seine Position behalten und seine berufliche Reputation wiederherstellen.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Häufige Fragen

Eine Kündigungsschutzklage ist ein arbeitsgerichtliches Verfahren, mit dem Sie sich gegen eine Kündigung wehren. Ziel ist es, feststellen zu lassen, dass die Kündigung rechtswidrig ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.
Vom Gütetermin bis zur Kammerverhandlung vergehen in der Regel 3 bis 6 Monate. Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin mit einem Vergleich. Wird ein Urteil gefällt und legen Sie Berufung ein, kann sich das Verfahren um weitere 6 bis 12 Monate verlängern.
Die Kosten richten sich nach Ihrem Bruttomonatsgehalt und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten fallen nicht an. Viele Mandanten haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt.
Kündigungsschutzverfahren aus Waren (Müritz) werden vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg verhandelt. Die Kanzlei Katja Schade begleitet Sie zu allen Terminen und vertritt Sie vor Gericht.
Im Gütetermin versucht der Vorsitzende Richter, eine gütliche Einigung zu erzielen. Er hört beide Seiten an und macht einen Vergleichsvorschlag – meist mit einer Abfindung. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie und verhandelt für Sie die bestmöglichen Konditionen.
Ja, im Gütetermin besteht Anwesenheitspflicht für beide Parteien. Erscheinen Sie nicht, kann dies negative Folgen haben. Die Kanzlei Katja Schade bereitet Sie optimal auf den Termin vor und begleitet Sie selbstverständlich.
Der Gütetermin ist die erste Verhandlung, bei der versucht wird, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Kammerverhandlung ist die zweite Verhandlung, in der Beweise erhoben und Zeugen gehört werden. Am Ende fällt das Gericht ein Urteil.
Als Faustformel gilt: 0,5 bis 1,0 Bruttomonatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Bei guten Erfolgsaussichten der Klage kann die Abfindung auch höher ausfallen. Die Kanzlei Katja Schade kennt die üblichen Abfindungshöhen vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg.
Ja, auch betriebsbedingte Kündigungen können rechtswidrig sein – etwa wenn die Sozialauswahl fehlerhaft ist oder der Arbeitsplatz tatsächlich nicht wegfällt. Die Kanzlei Katja Schade prüft Ihre betriebsbedingte Kündigung und setzt Ihre Rechte durch.
Gewinnen Sie die Kündigungsschutzklage, wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis nicht beendet wurde. Sie haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung und Nachzahlung des Lohns für die Zeit seit der Kündigung. In der Praxis wird jedoch oft noch ein Auflösungsvergleich mit Abfindung geschlossen.

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