Anwältin sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Verteidigung bei falschen oder überzogenen Vorwürfen

Als Dreifach-Fachanwältin für Arbeitsrecht und Strafrecht verteidigt die Kanzlei Katja Schade Mandanten, die mit Vorwürfen sexueller Belästigung konfrontiert sind – diskret, entschlossen und mit dem klaren Ziel, Ihre berufliche Existenz und Reputation zu schützen.

Ihre Verteidigung beginnt jetzt

Sie wurden am Arbeitsplatz mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung konfrontiert und wissen nicht, was als Nächstes passiert? Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein hochsensibler Vorwurf, der innerhalb kürzester Zeit zu fristloser Kündigung, strafrechtlichen Ermittlungen und dauerhaften Reputationsschäden führen kann – selbst wenn er sich als haltlos erweist. Das Besondere an solchen Fällen: Vorwürfe werden oft erhoben, ohne dass Beweise vorliegen. Dennoch reagieren Arbeitgeber häufig mit sofortiger außerordentlicher Kündigung – aus Angst vor Haftung oder öffentlichem Druck. Dabei ist eine Kündigung nur dann rechtmäßig, wenn der Vorwurf nachweisbar und die Reaktion des Arbeitgebers verhältnismäßig ist. Beides muss geprüft werden. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie in dieser Ausnahmesituation mit der Kompetenz einer Dreifach-Fachanwältin – denn solche Fälle berühren gleichzeitig Arbeitsrecht und oft auch Strafrecht. Rechtsanwältin Katja Schade ist als Focus Top-Anwältin in beiden Rechtsgebieten ausgezeichnet und kennt die Wechselwirkungen zwischen Kündigungsschutzverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen aus langjähriger Praxis. Handeln Sie jetzt – je früher die Kanzlei eingeschaltet wird, desto größer ist der Handlungsspielraum für Ihre Verteidigung.

Unsere Leistungen

Wenn ein Vorwurf sexueller Belästigung im Raum steht, zählt jede Stunde. Die Kanzlei Katja Schade bietet eine vertrauliche Sofortberatung an, in der Sie die Situation in einem geschützten Rahmen schildern können. Rechtsanwältin Katja Schade analysiert den Sachverhalt, erklärt Ihnen Ihre Rechte und Handlungsoptionen und entwickelt eine erste Verteidigungsstrategie. Sie erhalten dabei eine realistische Einschätzung der Lage – ohne Beschönigung, aber auch ohne Alarmismus. Denn nicht jeder Vorwurf ist rechtlich fundiert, und nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Bereits in der Sofortberatung werden wichtige Weichen für den weiteren Verlauf gestellt: Welche Kommunikation ist gegenüber dem Arbeitgeber sinnvoll? Was sollten Sie auf keinen Fall tun? Wie sichern Sie relevante Beweismittel?
Eine Kündigung wegen des Vorwurfs sexueller Belästigung ist nur dann wirksam, wenn der Vorwurf nachgewiesen ist und die Kündigung verhältnismäßig ausfällt. In der Praxis scheitern viele solcher Kündigungen genau daran: Es fehlt an belastbaren Beweisen, an einer ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrats oder an der Einhaltung von Fristen. Die Kanzlei Katja Schade prüft die Kündigung oder Abmahnung umfassend auf formelle und materielle Fehler. Jeder Fehler des Arbeitgebers kann zugunsten des Mandanten verwertet werden. Ziel ist es, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen oder eine günstige Einigung zu erzielen.
Wenn die Kündigung auf einem haltlosen oder nicht beweisbaren Vorwurf basiert, ist die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht der nächste Schritt. Die Kanzlei Katja Schade bereitet die Klage sorgfältig vor, arbeitet die Schwächen der Kündigung heraus und stellt die Haltlosigkeit des Vorwurfs systematisch dar. Rechtsanwältin Katja Schade verfügt über langjährige Erfahrung im Kündigungsschutzrecht und hat bereits in hochsensiblen Fällen – darunter Fälle mit Vorwürfen sexueller Belästigung auf Geschäftsführerebene – eine Wiederherstellung des Arbeitsverhältnisses erreicht. Je nach Lage wird entweder die Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung angestrebt.
Der Ausgang eines Verfahrens hängt wesentlich davon ab, ob der Vorwurf beweisbar ist. Die Kanzlei Katja Schade analysiert den Sachverhalt systematisch: Gibt es Zeugen, die Ihre Darstellung stützen? Existieren E-Mails, Chats oder sonstige Kommunikation, die den Vorwurf in ein anderes Licht rücken? Gibt es Widersprüche in der Darstellung des Vorwerfenden? Wurden Verfahrensrechte des Mandanten verletzt? Beweissicherung ist eine der wichtigsten Aufgaben in der frühen Phase – und erfordert juristische Erfahrung, um keine Fehler zu machen, die sich später nachteilig auswirken.
Wenn der Vorwurf sexueller Belästigung zur Strafanzeige führt, laufen arbeitsrechtliche und strafrechtliche Verfahren häufig parallel. Das erfordert eine abgestimmte Verteidigungsstrategie, denn Aussagen im einen Verfahren können sich im anderen nachteilig auswirken. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Strafrecht ist Rechtsanwältin Katja Schade in der Lage, beide Dimensionen zu überblicken und die Verteidigung zu koordinieren. Bei Bedarf zieht die Kanzlei aus ihrem bundesweiten Kollegennetzwerk erfahrene Strafverteidiger hinzu und stellt sicher, dass die Verteidigungslinie konsistent ist.
Ein Vorwurf sexueller Belästigung beschädigt die Reputation – oft unabhängig davon, ob er sich als haltlos erweist. Die Kanzlei Katja Schade entwickelt Strategien, die den Schaden begrenzen: durch diskrete Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, die Vereinbarung von Stillschweigeklauseln im Vergleich sowie die rechtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen rufschädigende Äußerungen. Auch die Formulierung eines rechtssicheren Arbeitszeugnisses, das keine versteckten negativen Codes enthält, gehört dazu. Die Kanzlei handelt schnell und ohne öffentliches Aufsehen, um Ihren beruflichen und privaten Ruf zu schützen.
Nicht immer ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses das beste Ergebnis – insbesondere wenn das Arbeitsklima dauerhaft vergiftet ist. In diesen Fällen verhandelt die Kanzlei Katja Schade einen Aufhebungsvertrag, der Ihre Interessen schützt: mit einer angemessenen Abfindung, einem guten Zeugnis und ohne nachteilige Formulierungen, die Ihre Zukunftschancen beeinträchtigen. Ziel ist immer eine Lösung, die Ihre Lebensplanung berücksichtigt – nicht nur das juristische Ergebnis.
Das Arbeitszeugnis ist oft das letzte Kampffeld in einem solchen Verfahren. Arbeitgeber neigen dazu, in Zeugnissen Formulierungen zu verwenden, die auf dem Markt als negatives Signal verstanden werden – auch wenn sie oberflächlich neutral klingen. Die Kanzlei Katja Schade prüft Ihr Zeugnis auf versteckte negative Codes und setzt eine rechtssichere, wohlwollende Formulierung durch. Ein faires Zeugnis ist der erste Schritt in Ihre berufliche Zukunft nach dem Verfahren.
Die Kanzlei Katja Schade betreut Mandanten aus ganz Deutschland in Fällen, in denen Vorwürfe sexueller Belästigung am Arbeitsplatz erhoben werden. Dank der Möglichkeit zur Videokonferenz ist eine bundesweite Betreuung problemlos möglich – und gerade bei diesem sensiblen Thema oft auch die komfortablere Lösung.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade vertraulich – telefonisch oder per E-Mail. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen diskreten Termin – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch schildern Sie Ihre Situation in einem geschützten Rahmen. Rechtsanwältin Katja Schade hört Ihnen zu, stellt gezielte Fragen und erklärt Ihnen realistisch, welche Schritte sinnvoll sind. Sie erhalten eine transparente Kostenschätzung und eine erste Einschätzung, welche Verteidigungsstrategie in Ihrer Lage erfolgversprechend ist.

Lösungsentwicklung

Nach Mandatserteilung entwickelt die Kanzlei Katja Schade eine individuelle Verteidigungsstrategie. Die Kanzlei prüft die Vorwürfe kritisch, sichert Beweismittel, analysiert die Kündigung oder Abmahnung auf formelle und materielle Fehler und koordiniert bei Bedarf die Zusammenarbeit mit einem Strafverteidiger. Jeder Schritt wird mit Ihnen besprochen – Sie sind zu keinem Zeitpunkt allein mit der Situation.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und vor Gericht. Ob Kündigungsschutzklage, Vergleichsverhandlung oder Durchsetzung eines fairen Arbeitszeugnisses – die Kanzlei kämpft konsequent für Ihre Interessen. Nach Abschluss des Verfahrens unterstützt die Kanzlei Sie bei der Umsetzung der Vereinbarung und steht bei Rückfragen weiterhin zur Verfügung.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Katja Schade wurde 2004 von Rechtsanwältin Katja Schade in Waren (Müritz) gegründet und verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in arbeitsrechtlichen und strafrechtlichen Verfahren. Rechtsanwältin Katja Schade ist Dreifach-Fachanwältin – für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht – und seit 2025 in allen drei Rechtsgebieten als Focus Top-Anwältin ausgezeichnet. Diese Kombination ist in Deutschland außergewöhnlich und kommt Mandanten in Fällen mit arbeits- und strafrechtlichen Überschneidungen unmittelbar zugute. Die Kanzlei hat in hochsensiblen Fällen vertreten – darunter Fälle mit Vorwürfen sexueller Belästigung auf Führungsebene, bei denen die Haltlosigkeit der Vorwürfe systematisch herausgearbeitet und das Arbeitsverhältnis des Mandanten gerettet werden konnte. Die Arbeitsweise der Kanzlei ist geprägt von Diskretion, Klarheit und persönlichem Engagement. Mandanten werden von Rechtsanwältin Schade persönlich betreut – nicht durch wechselnde Sachbearbeiter. Dank eines bundesweiten Kollegennetzwerks kann die Kanzlei bei Bedarf auf erfahrene Strafverteidiger und andere Fachleute zurückgreifen.

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Ihre Vorteile

Warum sollten Sie die Kanzlei Katja Schade für Ihre Verteidigung wählen? Fälle mit Vorwürfen sexueller Belästigung erfordern eine Anwältin, die beide Dimensionen beherrscht – das Arbeitsrecht und das Strafrecht. Genau das bietet die Kanzlei Katja Schade durch die Dreifach-Fachanwaltschaft von Rechtsanwältin Katja Schade. Hinzu kommt die persönliche Betreuung durch die Kanzleiinhaberin selbst – keine Delegation an unerfahrene Mitarbeiter, sondern direkter Kontakt zu einer ausgezeichneten Fachkennerin der Materie. Die Kanzlei handelt diskret und entwickelt Strategien, die Ihre berufliche Zukunft im Blick behalten – nicht nur das unmittelbare juristische Ergebnis.

Erfolgsgeschichten

Geschäftsführer­kündigung wegen sexueller Belästigung

Ausgangssituation/Problem:
Ein Geschäftsführer erhielt eine außerordentliche fristlose Kündigung nach dem Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Der Vorwurf war haltlos, bedrohte jedoch seine berufliche Existenz und Reputation.

Herausforderung:
Schwerwiegende Vorwürfe wie sexuelle Belästigung führen häufig zu unmittelbaren Reputationsschäden – unabhängig davon, ob sie sich als wahr erweisen. Der Mandant stand unter erheblichem Druck und benötigte sofortige, effektive rechtliche Unterstützung.

Lösungsweg:
Die Kanzlei Katja Schade übernahm das Mandat umgehend und erhob Kündigungsschutzklage. Im Verfahren wurde die Haltlosigkeit des Vorwurfs systematisch herausgearbeitet – durch kritische Prüfung der Beweislage, Aufdeckung von Widersprüchen und Darlegung der formellen und materiellen Fehler der Kündigung.

Resultat:
Das Arbeitsverhältnis des Geschäftsführers wurde gerettet. Er konnte seine Position behalten und seine berufliche Reputation wiederherstellen.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Häufige Fragen

Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt – noch bevor Sie gegenüber dem Arbeitgeber oder der beschuldigenden Person Stellung nehmen. Jede unüberlegte Äußerung kann im späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie umgehend, was Sie tun und was Sie unbedingt vermeiden sollten.
Nicht ohne Weiteres. Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn der Vorwurf nachgewiesen und die Kündigung verhältnismäßig ist. In der Praxis scheitern viele solcher Kündigungen am Nachweis oder an formellen Fehlern – etwa bei der Anhörung des Betriebsrats. Die Kanzlei Katja Schade prüft die Kündigung umgehend.
Dann laufen zwei Verfahren parallel – das arbeitsrechtliche und das strafrechtliche. Das erfordert eine abgestimmte Verteidigungsstrategie, da Aussagen im einen Verfahren Auswirkungen auf das andere haben können. Als Dreifach-Fachanwältin für Arbeitsrecht und Strafrecht koordiniert Rechtsanwältin Schade beide Dimensionen.
Beweise können Zeugen, E-Mails, Chat-Verläufe oder andere Kommunikation sein, die Ihre Darstellung stützen oder Widersprüche in der Darstellung des Vorwerfenden aufzeigen. Die Kanzlei Katja Schade analysiert den Sachverhalt systematisch und entwickelt eine Strategie zur Widerlegung des Vorwurfs.
Die Klagefrist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist ist absolut – wer sie versäumt, verliert in aller Regel sein Recht auf Kündigungsschutz. Handeln Sie daher umgehend.
Einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es nur in wenigen Fällen. In der Praxis werden Abfindungen jedoch häufig im Rahmen eines Vergleichs vereinbart – gerade dann, wenn die Kündigung angreifbar ist. Die Kanzlei Katja Schade verhandelt für Sie eine angemessene Abfindung und ein faires Zeugnis.
Das kann rufschädigend und unter Umständen rechtswidrig sein. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob Ihnen Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz zustehen und setzt diese bei Bedarf durch.
Durch Diskretion und eine kluge Verteidigungsstrategie. Die Kanzlei Katja Schade handelt ohne öffentliches Aufsehen und sorgt durch Stillschweigeklauseln und diskrete Verhandlungen dafür, dass der Vorwurf nicht unnötig publik wird.
Ja. Die Kanzlei Katja Schade betreut Mandanten aus ganz Deutschland und bietet Beratung per Videokonferenz an. Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen.
Die Kosten hängen vom Streitwert und vom Umfang des Mandats ab. Die Kanzlei Katja Schade gibt Ihnen im Erstgespräch eine transparente Kostenschätzung. In manchen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten – die Kanzlei klärt das mit Ihnen gemeinsam.

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