Strafverteidigung Waren (Müritz)

Kompetente Verteidigung vom Vorverfahren bis zum Urteil

Als Fachanwältin für Strafrecht und Focus Top-Anwalt steht Ihnen die Kanzlei Katja Schade in Waren (Müritz) zur Seite – mit über 20 Jahren Erfahrung, persönlicher Betreuung und kampferfahrener Vertretung vor den Strafgerichten in Mecklenburg-Vorpommern.

Regionale Expertise – Strafverteidigung Waren (Müritz)

Wurden Sie von der Polizei vorgeladen? Findet bei Ihnen eine Hausdurchsuchung statt? Haben Sie eine Anklageschrift erhalten? In strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist schnelles Handeln entscheidend – denn bereits im Vorverfahren werden die Weichen für Ihren Erfolg gestellt. Strafverteidigung Waren (Müritz) bedeutet für Sie: eine Fachanwältin direkt vor Ort, die die Rechtsprechung der regionalen Strafgerichte kennt und bereits in medial beachteten Verfahren erfolgreich verteidigt hat. Die Kanzlei Katja Schade ist seit 2004 in Waren (Müritz) tätig und verfügt über tiefgreifende Kenntnis der örtlichen Justiz- und Behördenstrukturen. Rechtsanwältin Katja Schade wurde 2024 zur Fachanwältin für Strafrecht ernannt und ist seit 2025 als Focus Top-Anwalt im Strafrecht ausgezeichnet. Sie hat bereits in hochkomplexen Verfahren verteidigt – von Tötungsdelikten über Sexualstrafrecht bis zu Verkehrsstraftaten. Diese regionale Expertise verschafft Ihnen entscheidende Vorteile: Die Kanzlei kennt die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, die Rechtsprechung der Strafgerichte in Mecklenburg-Vorpommern und die typischen Ermittlungsmethoden der Polizei. Sie erhalten nicht nur juristische Vertretung, sondern eine Anwältin, die versteht, welche Besonderheiten Ihr Fall in Waren (Müritz) hat. Die Kanzlei vertritt Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Vorverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Als Fachanwältin für Strafrecht verbindet Rechtsanwältin Katja Schade höchste fachliche Qualifikation mit persönlicher Betreuung, die den Menschen hinter dem Vorwurf sieht.

Leistungen im Raum Waren (Müritz)

Das Vorverfahren ist die wichtigste Phase des Strafverfahrens – denn hier entscheidet sich oft, ob es überhaupt zu einer Anklage kommt. Im Vorverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Sie und sammelt Beweise. Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie bereits im Vorverfahren und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden. Dazu gehört die Akteneinsicht, um zu prüfen, welche Beweise gegen Sie vorliegen, und die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie. Oft kann im Vorverfahren bereits eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden – etwa durch Widerlegung der Vorwürfe, durch Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) oder durch Verjährung. Die Kanzlei sorgt dafür, dass keine belastenden Aussagen gemacht werden, dass Beweismittel gesichert werden und dass Sie nicht überrascht werden von den Ermittlungen.
Eine Hausdurchsuchung ist für die meisten Menschen ein schockierendes Erlebnis. Die Polizei erscheint oft früh morgens, durchsucht Ihre Wohnung und beschlagnahmt Beweismittel. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie, wie Sie sich während der Hausdurchsuchung verhalten sollten – etwa dass Sie nicht aussagen müssen und dass Sie die Durchsuchung nicht behindern dürfen. Nach der Hausdurchsuchung prüft die Kanzlei, ob diese rechtmäßig war – etwa ob ein Durchsuchungsbeschluss vorlag und ob dieser begründet war. Oft sind Hausdurchsuchungen rechtswidrig, weil der Durchsuchungsbeschluss zu unbestimmt ist oder weil die Durchsuchung unverhältnismäßig war. In solchen Fällen können die beschlagnahmten Beweismittel nicht verwertet werden. Die Kanzlei sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
Wurden Sie von der Polizei vorgeladen zur Vernehmung? Die Kanzlei Katja Schade rät Ihnen dringend, nicht ohne Anwalt zur Vernehmung zu gehen. Oft werden in Vernehmungen belastende Aussagen gemacht, die später kaum noch korrigiert werden können. Die Kanzlei begleitet Sie zur Vernehmung oder rät Ihnen, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Nach der Vernehmung prüft die Kanzlei das Protokoll und sorgt dafür, dass Fehler oder Missverständnisse korrigiert werden. Auch bei Zeugenvernehmungen – wenn Sie als Zeuge vorgeladen werden, aber selbst verdächtig sind – berät die Kanzlei Sie über Ihr Aussageverweigerungsrecht.
Die Kanzlei Katja Schade nimmt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und analysiert die Beweislage gegen Sie. Dazu gehört die Prüfung von Zeugenaussagen, Gutachten, Protokollen und Beweismitteln. Oft stellt sich heraus, dass die Beweise nicht ausreichend sind, dass Widersprüche bestehen oder dass Beweise rechtswidrig erlangt wurden. Die Kanzlei entwickelt auf Grundlage der Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Erfolgsaussichten maximiert. Auch die Frage, ob Sie aussagen sollten oder ob Sie schweigen sollten, wird auf Grundlage der Akteneinsicht entschieden.
Die Hauptverhandlung ist die mündliche Verhandlung vor dem Strafgericht, in der über Ihre Schuld und Strafe entschieden wird. Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie kompetent und kampferfahren in der Hauptverhandlung. Sie bereitet Sie auf die Verhandlung vor, erklärt Ihnen den Ablauf und entwickelt mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. In der Hauptverhandlung werden Zeugen gehört, Beweismittel vorgelegt und Gutachter befragt. Die Kanzlei sorgt dafür, dass entlastende Beweise vorgebracht werden, dass belastende Zeugen kritisch befragt werden und dass Ihre Sicht der Dinge überzeugend dargelegt wird. Ziel ist ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe.
Die Kanzlei Katja Schade hat Erfahrung in der Verteidigung bei Tötungsdelikten – etwa Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung. Tötungsdelikte sind die schwersten Straftaten im Strafrecht und können zu langjährigen Freiheitsstrafen führen. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Strafmilderung abzielt – etwa durch Nachweis von Notwehr, durch Aufklärung von Tatumständen oder durch Geltendmachung von eingeschränkter Schuldfähigkeit. Die Kanzlei hat bereits in medial beachteten Tötungsdelikten erfolgreich verteidigt und konnte durch überzeugende Argumentation mildere Urteile erreichen.
Sexualstrafrecht ist ein hochsensibles Gebiet mit schwerwiegenden Folgen für Beschuldigte. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Beschuldigte bei Vorwürfen der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung, sexuellen Belästigung oder des Besitzes kinderpornografischer Schriften. Sexualstrafrecht-Verfahren sind oft schwierig, weil es häufig Aussage gegen Aussage steht und keine objektiven Beweise vorliegen. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Unschuld beweist oder zumindest Zweifel an der Tatversion der Staatsanwaltschaft sät. Dabei wird die Glaubwürdigkeit der Zeugen kritisch geprüft und Widersprüche aufgedeckt. Die Kanzlei handelt diskret, um Ihre Reputation zu schützen.
Die Kanzlei Katja Schade ist auch Fachanwältin für Verkehrsrecht und verteidigt Sie bei Verkehrsstraftaten – etwa Fahrerflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Verkehr oder fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfällen. Verkehrsstraftaten können zu Geld- oder Freiheitsstrafen, zum Entzug der Fahrerlaubnis und zu Eintragungen im Führungszeugnis führen. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Strafmilderung oder Einstellung des Verfahrens abzielt. Oft können Verkehrsstraftaten durch Nachweis von Notfällen, durch Aufklärung des Unfallhergangs oder durch Einstellung gegen Auflagen erledigt werden.
Betrugsvorwürfe betreffen oft wirtschaftliche Streitigkeiten – etwa Warenbetrug, Anlagebetrug oder Subventionsbetrug. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Betrugsvorwürfe und prüft, ob die Voraussetzungen des Betrugs vorliegen – etwa ob eine Täuschung, ein Irrtum und ein Vermögensschaden nachgewiesen werden können. Oft sind Betrugsvorwürfe zivilrechtliche Streitigkeiten, die nicht strafrechtlich relevant sind. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Freispruch oder Einstellung des Verfahrens abzielt.
Sind Sie mit dem Urteil des Strafgerichts nicht einverstanden, können Sie Berufung oder Revision einlegen. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob ein Rechtsmittel Erfolgsaussichten hat, und vertritt Sie im Berufungs- oder Revisionsverfahren. Ziel ist es, das Urteil aufheben zu lassen und ein milderes Urteil oder einen Freispruch zu erreichen.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten – etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsverstößen – vertritt die Kanzlei Katja Schade Ihre Interessen. Die Kanzlei prüft den Bußgeldbescheid, legt Einspruch ein und vertritt Sie vor dem Amtsgericht. Oft können Bußgelder reduziert oder aufgehoben werden – etwa durch Messfehler, Verfahrensfehler oder Verjährung.

Unser Prozess in Waren (Müritz)

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade sofort nach Bekanntwerden der Ermittlungen – telefonisch unter +49 160 15942831 oder per E-Mail an waren@rechtsanwaeltin-schade.de. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen zeitnahen Termin – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch schildern Sie den Sachverhalt, legen Ihre Unterlagen vor (Vorladung, Anklageschrift, Durchsuchungsbeschluss) und erläutern die Vorwürfe. Rechtsanwältin Katja Schade analysiert die rechtliche Lage, bewertet die Erfolgsaussichten und entwickelt eine erste Strategie. Sie erhalten eine transparente Kostenschätzung.

Lösungsentwicklung

Nach Mandatserteilung nimmt die Kanzlei Katja Schade Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und analysiert die Beweislage. Auf Grundlage der Akteneinsicht entwickelt die Kanzlei eine Verteidigungsstrategie – etwa ob Sie aussagen sollten oder ob Sie schweigen sollten. Die Kanzlei bereitet Sie auf Vernehmungen oder Hauptverhandlungen vor und sammelt entlastende Beweismittel.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – vom Vorverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Ziel ist ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe. Nach Abschluss des Verfahrens berät die Kanzlei Sie über die Folgen des Urteils – etwa ob eine Tilgung im Führungszeugnis möglich ist.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei in Waren (Müritz)

Die Kanzlei Katja Schade ist seit 2004 in Waren (Müritz) ansässig und hat in dieser Zeit zahlreiche Strafverfahren erfolgreich durchgeführt. Rechtsanwältin Katja Schade wurde 2024 zur Fachanwältin für Strafrecht ernannt und ist seit 2025 als Focus Top-Anwalt im Strafrecht ausgezeichnet. Sie hat bereits in medial beachteten Verfahren erfolgreich verteidigt – darunter ein Neonatizid-Verfahren, in dem durch überzeugende Argumentation eingeschränkte Schuldfähigkeit und ein minder schwerer Fall erreicht wurden. Diese kampferfahrene Verteidigung verschafft Ihnen einen entscheidenden Vorteil. Die Kanzlei kennt die Rechtsprechung der Strafgerichte in Mecklenburg-Vorpommern, die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg und die typischen Ermittlungsmethoden der Polizei. Die Kanzlei ist gut erreichbar über die B192 und B198, mit ausreichend Parkmöglichkeiten in der Innenstadt von Waren (Müritz). Die Kanzlei bietet auch Videokonferenzen an, falls ein persönliches Treffen nicht möglich ist. Rechtsanwältin Katja Schade ist bundesweit mit Kollegen vernetzt und kann bei Bedarf auf ein starkes Netzwerk zurückgreifen. Ihr Leitsatz: „Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Diese Haltung prägt die engagierte Vertretung Ihrer Interessen.

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Lokale Erfolgsfaktoren

Warum ist lokale Expertise bei Strafverfahren so entscheidend? Strafverfahren werden vor den regionalen Strafgerichten verhandelt – für Waren (Müritz) sind das die Amtsgerichte und Landgerichte in Mecklenburg-Vorpommern. Jedes Gericht hat seine eigene Rechtsprechung, seine eigenen Richter und seine eigenen Verfahrensgewohnheiten. Die Kanzlei Katja Schade kennt die Rechtsprechungstendenzen der Strafgerichte in Mecklenburg-Vorpommern und weiß, welche Argumentationen überzeugen. Auch die Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg und der Polizei in der Region ist der Kanzlei bekannt. Diese lokale Verwurzelung macht den Unterschied.

Erfolgsgeschichten

Neonatizid – Eingeschränkte Schuldfähigkeit durchgesetzt

Ausgangssituation/Problem:
Eine junge Frau stand im Vorwurf, ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben. Die Schwangerschaft war nicht bemerkt worden, zusätzlich belasteten familiäre Konflikte die Situation. Ein Gutachter stellte volle Schuldfähigkeit fest.

Herausforderung:
Der Gutachter argumentierte, dass keine Vorkehrungen für die Geburt getroffen wurden, was gegen eingeschränkte Schuldfähigkeit spreche. Das ungewöhnliche Nachverhalten der Mandantin – Versorgungsversuche des Leichnams – musste rechtlich eingeordnet werden.

Lösungsweg:
Die Kanzlei Katja Schade erarbeitete eine überzeugende Argumentation für eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund der außergewöhnlichen Umstände und des psychischen Ausnahmezustands.

Resultat:
Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und nahm aufgrund eingeschränkter Schuldfähigkeit einen minder schweren Fall an – eine deutlich mildere Strafe für die Mandantin.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Häufige Fragen zur Strafverteidigung in Waren (Müritz)

Bleiben Sie ruhig und lassen Sie die Polizei herein, wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss vorlegt. Machen Sie keine Aussagen und kontaktieren Sie sofort einen Anwalt. Die Kanzlei Katja Schade ist auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichbar.
Nein, Sie haben ein Schweigerecht und müssen nicht aussagen. Die Kanzlei Katja Schade rät Ihnen dringend, nicht ohne Anwalt zur Vernehmung zu gehen.
Das hängt vom Einzelfall ab. Ein einfaches Verfahren kann nach wenigen Monaten beendet sein, komplexe Verfahren können mehrere Jahre dauern.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert Ihres Falls. Die Kanzlei Katja Schade gibt Ihnen im Erstgespräch eine transparente Kostenschätzung.
Ja, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Die Kanzlei Katja Schade unterstützt Sie bei der Beantragung.
Ein Freispruch erfolgt nach der Hauptverhandlung und besagt, dass Sie nicht schuldig sind. Eine Einstellung erfolgt bereits im Vorverfahren und bedeutet, dass das Verfahren beendet wird, ohne dass es zu einer Hauptverhandlung kommt.
In der Regel ja. Die Kanzlei Katja Schade bereitet Sie gründlich auf die Verhandlung vor und begleitet Sie durch den gesamten Prozess.
Ja, auch bei Bußgeldverfahren ist anwaltliche Vertretung sinnvoll. Die Kanzlei Katja Schade prüft den Bußgeldbescheid und legt bei Bedarf Einspruch ein.
Das Urteil wird im Bundeszentralregister und im Führungszeugnis eingetragen. Nach bestimmten Fristen können Eintragungen getilgt werden. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie über die Folgen.
Ja, die Kanzlei Katja Schade vertritt Mandanten in ganz Deutschland. Dank Videokonferenz ist eine bundesweite Betreuung problemlos möglich.

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