Anwalt Tötungsdelikt

Verteidigung in schwersten Verfahren

Als Fachanwältin für Strafrecht und Focus Top-Anwalt steht Ihnen die Kanzlei Katja Schade zur Seite – mit Erfahrung in medial beachteten Verfahren und dem Ziel, die bestmögliche Verteidigung zu erreichen.

Ihre Ansprüche durchsetzen – Tötungsdelikt

Wurden Sie mit dem Vorwurf eines Tötungsdelikts konfrontiert? Tötungsdelikte wie Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung sind die schwersten Straftaten im Strafrecht mit gravierenden Folgen: langjährige Freiheitsstrafen (bei Mord lebenslang, bei Totschlag mindestens fünf Jahre), Eintragungen im Führungszeugnis und massive Reputationsschäden. Ein Tötungsdelikt-Verfahren bedeutet für Beschuldigte nicht nur die Gefahr einer langen Haftstrafe, sondern auch eine existenzielle Krise mit medialer Aufmerksamkeit und gesellschaftlicher Stigmatisierung. Die Kanzlei Katja Schade verfügt über Erfahrung in Tötungsdelikten und hat bereits in medial beachteten Verfahren erfolgreich verteidigt. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Strafrecht und seit 2025 als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet. Sie erhalten eine Verteidigung, die auf Freispruch, Strafmilderung oder mildere Tatvorwürfe abzielt. Die Kanzlei entwickelt eine Strategie, die alle Aspekte Ihres Falls berücksichtigt – von der Prüfung von Notwehr über die Geltendmachung eingeschränkter Schuldfähigkeit bis zur Aufklärung des Tatgeschehens. Ziel ist es, dass alle entlastenden Umstände berücksichtigt werden und Sie die bestmögliche Verteidigung erhalten.

Unsere Leistungen bei Tötungsdelikten

Der Vorwurf des Mordes (§ 211 StGB) ist der schwerste Vorwurf im Strafrecht. Mord liegt vor, wenn Sie einen Menschen aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder aus sonst niedrigen Beweggründen töten, heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln töten oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder verdecken. Die Strafe ist lebenslange Freiheitsstrafe. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Mordvorwürfe und prüft, ob die Mordmerkmale tatsächlich vorliegen. Oft sind Mordvorwürfe angreifbar, weil die Mordmerkmale nicht nachgewiesen werden können – etwa weil keine Heimtücke vorlag, weil keine niedrigen Beweggründe vorlagen oder weil Sie in Notwehr handelten. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Umqualifizierung zu Totschlag oder Freispruch abzielt.
Der Vorwurf des Totschlags (§ 212 StGB) liegt vor, wenn Sie einen Menschen töten, ohne dass Mordmerkmale vorliegen. Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen ein bis zehn Jahre. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Totschlagsvorwürfe und prüft, ob die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Oft gibt es Verteidigungsansätze – etwa wenn Sie in Notwehr handelten, wenn Sie in einem Affekt handelten, wenn eingeschränkte Schuldfähigkeit vorlag oder wenn Sie gar nicht der Täter waren. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Freispruch oder minder schweren Fall abzielt.
Der Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB) liegt vor, wenn Sie eine Körperverletzung begehen und das Opfer dadurch stirbt, ohne dass Sie den Tod beabsichtigt haben. Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen diesen Vorwurf und prüft, ob die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen – insbesondere ob zwischen Ihrer Körperverletzung und dem Tod ein Kausalzusammenhang besteht. Oft sind Vorwürfe angreifbar, weil der Tod auf andere Ursachen zurückzuführen ist oder weil Sie die Körperverletzung in Notwehr begangen haben. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Freispruch oder Strafmilderung abzielt.
Der Vorwurf der fahrlässigen Tötung (§ 222 StGB) liegt vor, wenn Sie fahrlässig – d.h. durch Unaufmerksamkeit oder Sorgfaltspflichtverletzung – den Tod eines Menschen verursachen. Typische Fälle sind Verkehrsunfälle oder Behandlungsfehler bei Ärzten. Die Strafe ist Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen diesen Vorwurf und prüft, ob Sie tatsächlich fahrlässig gehandelt haben. Oft sind Unfälle unvorhersehbar oder auf äußere Umstände zurückzuführen, die Sie nicht beeinflussen konnten. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Freispruch oder Einstellung gegen Auflagen abzielt.
Ein wichtiger Verteidigungsansatz bei Tötungsdelikten ist die Notwehr (§ 32 StGB). Notwehr liegt vor, wenn Sie einen rechtswidrigen Angriff auf sich oder andere abwehren. Wer in Notwehr handelt, handelt rechtmäßig und kann nicht bestraft werden. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die Voraussetzungen der Notwehr vorliegen – etwa ob ein Angriff vorlag, ob dieser gegenwärtig und rechtswidrig war und ob Ihre Verteidigung erforderlich und geboten war. Auch ein Notwehrexzess – wenn Sie aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken über das erforderliche Maß hinausschießen – kann zur Straffreiheit führen (§ 33 StGB). Die Kanzlei entwickelt eine Argumentation, die Ihre Notwehr oder Ihren Notwehrexzess belegt.
Die Kanzlei Katja Schade verfügt über Erfahrung in Tötungsdelikten und hat bereits in medial beachteten Verfahren erfolgreich verteidigt. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Strafrecht und seit 2025 als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet. Die Kanzlei hat in einem Neonatizid-Fall durch überzeugende Argumentation eingeschränkte Schuldfähigkeit geltend gemacht und einen minder schweren Fall erreicht – ein Ergebnis, das die fachliche Tiefe der Verteidigungsarbeit zeigt. Die Arbeitsweise der Kanzlei ist geprägt von Professionalität, Diskretion und strategischem Denken. Die Kanzlei versteht, dass Tötungsdelikte hochkomplexe Verfahren sind, die Fingerspitzengefühl erfordern. Die Kanzlei ist bundesweit mit Kollegen vernetzt und kann bei Bedarf auf ein starkes Netzwerk von Gutachtern zurückgreifen. Die Kanzlei bietet Videokonferenzen an, sodass eine bundesweite Betreuung problemlos möglich ist.
Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Phasen des Tötungsdelikt-Verfahrens – vom Vorverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Im Vorverfahren wird geprüft, ob Beweise für eine Anklage ausreichen. Die Kanzlei nimmt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. In der Hauptverhandlung vertritt die Kanzlei Sie kompetent und kampferfahren vor Gericht. Ziel ist ein Freispruch, eine Umqualifizierung zu einem milderen Tatvorwurf oder eine Strafmilderung.
Die Kanzlei Katja Schade nimmt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und analysiert die Beweislage. Dazu gehört die Prüfung von Zeugenaussagen, rechtsmedizinischen Gutachten, Tatortspuren und DNA-Analysen. Oft stellt sich heraus, dass die Beweise nicht ausreichend sind, dass Widersprüche bestehen oder dass Sie gar nicht der Täter waren. Die Kanzlei entwickelt auf Grundlage der Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Erfolgsaussichten maximiert.
Bei Tötungsdelikten sind oft Gutachter erforderlich – etwa rechtsmedizinische Gutachter, psychiatrische Gutachter oder ballistische Gutachter. Die Kanzlei Katja Schade arbeitet mit erfahrenen Gutachtern zusammen und sorgt dafür, dass eigene Gutachten eingeholt werden, wenn die Gutachten der Staatsanwaltschaft zweifelhaft sind. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht eine umfassende Vertretung, die alle Aspekte Ihres Falls berücksichtigt.
Die Kanzlei Katja Schade betreut Mandanten aus ganz Deutschland in Tötungsdelikt-Verfahren. Dank der Möglichkeit zur Videokonferenz ist eine bundesweite Betreuung problemlos möglich. Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen, sondern können die Beratung bequem von Ihrem Standort aus wahrnehmen.
Tötungsdelikte erregen oft mediale Aufmerksamkeit, die zu Reputationsschäden führen kann. Die Kanzlei Katja Schade entwickelt Strategien, die Ihren Ruf schützen – etwa durch Medienarbeit, durch Öffentlichkeitsarbeit oder durch rechtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen rufschädigende Berichterstattung. Die Kanzlei handelt diskret und sorgt dafür, dass Sie fair behandelt werden.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade vertraulich – telefonisch oder per E-Mail. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen diskreten Termin – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch schildern Sie den Sachverhalt, legen Ihre Unterlagen vor (Vorladung, Anklageschrift) und erläutern die Vorwürfe. Rechtsanwältin Katja Schade analysiert die rechtliche Lage, bewertet die Erfolgsaussichten und entwickelt eine erste Strategie. Sie erhalten eine transparente Kostenschätzung.

Lösungsentwicklung

Nach Mandatserteilung nimmt die Kanzlei Katja Schade Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und analysiert die Beweislage. Auf Grundlage der Akteneinsicht entwickelt die Kanzlei eine Verteidigungsstrategie – etwa ob Sie aussagen sollten oder ob Sie schweigen sollten. Die Kanzlei bereitet Sie auf Vernehmungen oder Hauptverhandlungen vor und sammelt entlastende Beweismittel. Auch die Frage, ob Gutachter eingeschaltet werden sollten, wird geprüft.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Phasen des Verfahrens – vom Vorverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Ziel ist ein Freispruch, eine Umqualifizierung zu einem milderen Tatvorwurf oder eine Strafmilderung. Nach Abschluss des Verfahrens berät die Kanzlei Sie über die Folgen des Urteils.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Katja Schade verfügt über Erfahrung in Tötungsdelikten und hat bereits in medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Strafrecht und seit 2025 als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet. Die Kanzlei hat bereits in einem Stromschlagprozess eine Nebenklage geführt und konnte eine Haftstrafe von 11 Jahren erreichen. In einem Neonatizid-Fall konnte die Kanzlei durch überzeugende Argumentation eingeschränkte Schuldfähigkeit geltend machen und einen minder schweren Fall erreichen. Die Arbeitsweise der Kanzlei ist geprägt von Professionalität, Diskretion und Empathie. Die Kanzlei versteht, dass Tötungsdelikte hochkomplexe Verfahren sind, die Fingerspitzengefühl und strategisches Denken erfordern. Die Kanzlei ist bundesweit mit Kollegen vernetzt und kann bei Bedarf auf ein starkes Netzwerk von Gutachtern zurückgreifen. Die Kanzlei bietet Videokonferenzen an, sodass eine bundesweite Betreuung problemlos möglich ist.

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Ihre Vorteile

Warum sollten Sie die Kanzlei Katja Schade für Ihr Tötungsdelikt-Verfahren wählen? Die Kanzlei verfügt über Erfahrung in medial beachteten Verfahren und kennt die rechtlichen Besonderheiten bei Tötungsdelikten. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Strafrecht und Focus Top-Anwalt. Sie weiß, dass es nicht nur um juristische Fragen, sondern auch um Reputation, Medienarbeit und persönliche Belastung geht. Die Kanzlei handelt diskret und entwickelt Strategien, die Ihre Interessen schützen. Auch die bundesweite Vertretung per Videokonferenz ist ein Vorteil.

Erfolgsgeschichten

Neonatizid – Eingeschränkte Schuldfähigkeit durchgesetzt

Ausgangssituation/Problem:
Eine junge Frau stand im Vorwurf, ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt getötet zu haben. Die Schwangerschaft war nicht bemerkt worden, zusätzlich belasteten familiäre Konflikte die Situation. Ein Gutachter stellte volle Schuldfähigkeit fest.

Herausforderung:
Der Gutachter argumentierte, dass keine Vorkehrungen für die Geburt getroffen wurden, was gegen eingeschränkte Schuldfähigkeit spreche. Das ungewöhnliche Nachverhalten der Mandantin – Versorgungsversuche des Leichnams – musste rechtlich eingeordnet werden.

Lösungsweg:
Die Kanzlei Katja Schade erarbeitete eine überzeugende Argumentation für eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund der außergewöhnlichen Umstände und des psychischen Ausnahmezustands.

Resultat:
Das Gericht folgte der Argumentation der Verteidigung und nahm aufgrund eingeschränkter Schuldfähigkeit einen minder schweren Fall an – eine deutlich mildere Strafe für die Mandantin.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Häufige Fragen zu Tötungsdelikten

Mord (§ 211 StGB) liegt vor, wenn bestimmte Mordmerkmale erfüllt sind – etwa Heimtücke, niedrige Beweggründe oder Grausamkeit. Die Strafe ist lebenslange Freiheitsstrafe. Totschlag (§ 212 StGB) liegt vor, wenn Sie einen Menschen töten, ohne dass Mordmerkmale vorliegen. Die Strafe ist Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt und machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei ohne anwaltliche Beratung. Die Kanzlei Katja Schade steht Ihnen zur Verfügung.
Notwehr (§ 32 StGB) liegt vor, wenn Sie einen rechtswidrigen Angriff abwehren. Wer in Notwehr handelt, handelt rechtmäßig und kann nicht bestraft werden.
Eingeschränkte Schuldfähigkeit (§ 21 StGB) liegt vor, wenn Sie zur Tatzeit aufgrund einer psychischen Erkrankung oder eines psychischen Ausnahmezustands nicht in der Lage waren, das Unrecht Ihrer Tat einzusehen. Dies kann zu einer Strafmilderung führen.
Tötungsdelikt-Verfahren sind oft langwierig und können mehrere Jahre dauern. Die Dauer hängt vom Einzelfall ab.
Das Urteil wird im Bundeszentralregister eingetragen. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie über die Folgen und über Möglichkeiten der Revision, falls das Urteil angreifbar ist.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Die Kanzlei Katja Schade gibt Ihnen im Erstgespräch eine transparente Kostenschätzung.
Ja, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Die Kanzlei Katja Schade unterstützt Sie bei der Beantragung.
Ja, die Kanzlei Katja Schade bietet Videokonferenzen an und betreut Mandanten aus ganz Deutschland.
Die Kanzlei Katja Schade handelt diskret und entwickelt Strategien für Medienarbeit und Reputationsschutz. Alle Informationen werden vertraulich behandelt.

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