Anwalt für pädagogische Fachkräfte

Ihr Arbeitsrecht in Kitas und Kindertagesstätten

Kündigung als Erzieherin? Abmahnung im Kindergarten? Konflikte mit dem Träger? Als Fachanwältin für Arbeitsrecht steht Ihnen die Kanzlei Katja Schade zur Seite – mit Verständnis für die Besonderheiten des pädagogischen Berufs und dem Ziel, Ihre berufliche Zukunft zu sichern.

Ihre Ansprüche durchsetzen

Arbeiten Sie als pädagogische Fachkraft in einer Kindertagesstätte und stehen vor arbeitsrechtlichen Problemen? Das Arbeitsrecht in Kitas und Kindertagesstätten hat Besonderheiten, die nicht jeder Anwalt kennt. Pädagogische Fachkräfte sind oft mit besonderen Herausforderungen konfrontiert – Konflikte mit Eltern, Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung, Überlastung durch Personalmangel oder Streit mit dem Träger über Arbeitsbedingungen. Die Kanzlei Katja Schade kennt die rechtlichen Besonderheiten in diesem Bereich und versteht die Anforderungen, denen Sie in Ihrem Berufsalltag ausgesetzt sind. Sie erhalten eine Beratung, die nicht nur die arbeitsrechtlichen, sondern auch die pädagogischen Aspekte Ihrer Situation berücksichtigt. Die Kanzlei vertritt Sie bei Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeitfragen und Konflikten mit Trägern – egal ob Sie im öffentlichen Dienst, bei kirchlichen Trägern oder bei freien Trägern beschäftigt sind. Dabei werden die Besonderheiten des jeweiligen Arbeitsverhältnisses berücksichtigt – etwa Tarifverträge (TVöD, TV-L), kirchliches Arbeitsrecht (AVR) oder besondere Kündigungsfristen. Ziel ist es, Ihre berufliche Zukunft zu sichern und Ihre Arbeitsbedingungen zu verbessern. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Focus Top-Anwalt verbindet Rechtsanwältin Katja Schade höchste fachliche Qualifikation mit persönlicher Betreuung, die Ihre besondere Situation ernst nimmt.

Unsere Leistungen

Kündigungen im pädagogischen Bereich erfolgen oft aufgrund von Konflikten mit Eltern, Vorwürfen der Kindeswohlgefährdung oder Überlastung durch Personalmangel. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist und vertritt Sie im Kündigungsschutzverfahren. Dabei werden die Besonderheiten Ihres Beschäftigungsverhältnisses berücksichtigt – ob Sie im öffentlichen Dienst (mit besonderem Kündigungsschutz), bei kirchlichen Trägern (mit eigenem Arbeitsrecht) oder bei freien Trägern tätig sind. Oft sind Kündigungen im pädagogischen Bereich angreifbar, weil die Kündigungsgründe nicht ausreichend sind, die Verhältnismäßigkeit fehlt oder mildere Mittel wie Versetzung oder Mediation nicht geprüft wurden. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Position stärkt und auf Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung abzielt.
Abmahnungen in Kindertagesstätten erfolgen oft aufgrund von pädagogischen Streitfragen – etwa über den Umgang mit Kindern, die Aufsichtspflicht oder die Zusammenarbeit mit Eltern. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die Abmahnung rechtmäßig ist, ob der Vorwurf zutrifft und ob sie verhältnismäßig ist. Oft sind Abmahnungen zu unspezifisch oder beruhen auf unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen, die keine Pflichtverletzung darstellen. Ist die Abmahnung unberechtigt, kann die Kanzlei die Entfernung aus der Personalakte durchsetzen. Auch bei Ermahnungen berät die Kanzlei Katja Schade Sie über Ihre Handlungsoptionen und entwickelt eine Strategie, wie Sie weiteren Konflikten vorbeugen können.
Pädagogische Fachkräfte arbeiten bei unterschiedlichen Trägern – kommunalen Trägern (öffentlicher Dienst), kirchlichen Trägern (katholisch, evangelisch) oder freien Trägern (z.B. Elterninitiativen, Wohlfahrtsverbände). Jeder Träger hat eigene arbeitsrechtliche Besonderheiten. Im öffentlichen Dienst gelten Tarifverträge (TVöD, TV-L) und ein besonderer Kündigungsschutz. Bei kirchlichen Trägern gilt das kirchliche Arbeitsrecht (AVR) mit Besonderheiten wie dem Loyalitätsgebot. Bei freien Trägern gelten oft individuelle Arbeitsverträge. Die Kanzlei Katja Schade kennt die Unterschiede und berät Sie entsprechend Ihres Trägers – ob es um Eingruppierung, Vergütung, Arbeitszeiten oder Kündigungen geht.
Vorwürfe der Kindeswohlgefährdung sind für pädagogische Fachkräfte besonders belastend und können zu Kündigungen, Strafanzeigen oder Berufsverboten führen. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen ungerechtfertigte Vorwürfe und entwickelt eine Strategie, die Ihre Unschuld beweist und Ihre berufliche Reputation schützt. Dazu gehören die kritische Prüfung der Vorwürfe, die Sammlung von Beweismitteln und die Aufdeckung von Widersprüchen. Oft beruhen Vorwürfe auf Missverständnissen, unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen oder Konflikten mit Eltern. Die Kanzlei handelt schnell und diskret, um den Schaden zu begrenzen. Bei Bedarf wird die Zusammenarbeit mit Strafverteidigern koordiniert, falls strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden.
Der Personalmangel in Kindertagesstätten führt oft zu Überlastung und Überstunden. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie über Ihre Rechte in Bezug auf Arbeitszeiten, Pausen, Überstunden und Überlastungsanzeigen. Haben Sie unbezahlte Überstunden geleistet, prüft die Kanzlei Ihre Ansprüche auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich. Sind Sie überlastet und der Träger unternimmt nichts, kann die Kanzlei eine Überlastungsanzeige formulieren, die Sie rechtlich absichert. Auch die Frage, ob Sie Mehrarbeit ablehnen können, wenn die Belastung unzumutbar wird, wird geklärt. Ziel ist es, Ihre Gesundheit und Ihre Arbeitsbedingungen zu schützen.
Die Eingruppierung und Vergütung im pädagogischen Bereich ist oft kompliziert – besonders im öffentlichen Dienst mit den Entgeltgruppen des TVöD oder TV-L. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob Sie richtig eingruppiert sind und ob Ihnen eine höhere Vergütung zusteht – etwa durch Höhergruppierung aufgrund zusätzlicher Aufgaben (Leitung, Fachberatung, Integration). Auch bei Stellenzulagen, Erschwerniszulagen oder Sonderzahlungen berät die Kanzlei Sie über Ihre Ansprüche. Bei freien Trägern ohne Tarifbindung prüft die Kanzlei, ob Ihr Gehalt angemessen ist, und verhandelt bei Bedarf eine Gehaltserhöhung.
Versetzungen in eine andere Einrichtung oder in eine andere Gruppe sind oft mit Konflikten verbunden. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die Versetzung rechtmäßig ist und ob Sie diese akzeptieren müssen. Oft ist eine Versetzung nur zulässig, wenn sie im Direktionsrecht des Arbeitgebers liegt und zumutbar ist. Ist die Versetzung unzumutbar, können Sie widersprechen. Bei Änderungskündigungen – die Ihr Arbeitsverhältnis kündigen und gleichzeitig neue Bedingungen anbieten – berät die Kanzlei Katja Schade Sie, ob Sie das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen sollten.
Pädagogische Fachkräfte sind oft hohen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt, die zu Erkrankungen führen können. Nach längerer Krankheit haben Sie Anspruch auf ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), das Ihnen helfen soll, wieder in den Beruf zurückzukehren. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie über Ihre Rechte im BEM-Verfahren und vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Träger. Ziel ist es, eine Wiedereingliederung zu ermöglichen, die Ihre Gesundheit schützt – etwa durch Arbeitszeitreduzierung, Tätigkeitswechsel oder technische Hilfen. Verweigert der Träger ein BEM oder kündigt er Ihnen trotz BEM, prüft die Kanzlei, ob die Kündigung rechtswidrig ist.
Ihr gesetzlicher Urlaubsanspruch beträgt mindestens 20 Werktage pro Jahr bei einer Fünftagewoche. Im öffentlichen Dienst und bei vielen kirchlichen Trägern gelten höhere Urlaubsansprüche – etwa 30 Tage. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie bei Streitigkeiten über Urlaubsgewährung, Urlaubsabgeltung oder Verfall von Urlaubsansprüchen. Auch die Regelung von Überstunden – ob sie abgegolten oder durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden – wird geklärt. Gerade in Zeiten von Personalmangel kommt es oft zu Streitigkeiten über die Abgeltung geleisteter Mehrarbeit.
Konflikte mit Eltern gehören zum Alltag pädagogischer Fachkräfte – doch manchmal führen sie zu Beschwerden beim Träger, die arbeitsrechtliche Folgen haben können. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie, wie Sie mit Elternbeschwerden umgehen sollten und wie Sie sich rechtlich absichern können. Oft sind Beschwerden subjektiv und beruhen auf unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen. Die Kanzlei entwickelt mit Ihnen eine Strategie, wie Sie Beschwerden begegnen und Ihre pädagogische Arbeit sinnvoll dokumentieren können. Droht Ihnen aufgrund von Elternbeschwerden eine Abmahnung oder Kündigung, verteidigt die Kanzlei Katja Schade Sie und zeigt auf, dass die Vorwürfe nicht gerechtfertigt sind.
Die Kanzlei Katja Schade betreut pädagogische Fachkräfte aus ganz Deutschland. Dank der Möglichkeit zur Videokonferenz ist eine bundesweite Betreuung problemlos möglich. Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen, sondern können die Beratung bequem von Ihrem Standort aus wahrnehmen. Gerade für pädagogische Fachkräfte, die im Schichtdienst arbeiten, ist die flexible Terminvereinbarung per Videokonferenz ein besonderer Vorteil.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade telefonisch oder per E-Mail und schildern Ihr Anliegen. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen Termin – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch schildern Sie Ihre Situation, legen Ihre Unterlagen vor (Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Tarifvertrag) und erläutern den Konflikt. Rechtsanwältin Katja Schade analysiert die rechtliche Lage, bewertet die Erfolgsaussichten und entwickelt eine erste Strategie. Sie erhalten eine transparente Kostenschätzung und eine Einschätzung, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Lösungsentwicklung

Nach Mandatserteilung entwickelt die Kanzlei Katja Schade eine individuelle Strategie. Bei Kündigungen wird die Kündigung geprüft und bei Bedarf eine Kündigungsschutzklage eingereicht. Bei Abmahnungen wird geprüft, ob diese rechtmäßig ist und ob sie aus der Personalakte entfernt werden kann. Bei Konflikten mit dem Träger wird zunächst versucht, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen – etwa durch Verhandlungen oder Mediation. Die Kanzlei bereitet alle notwendigen Schriftsätze vor und informiert Sie über jeden Schritt.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in Verhandlungen mit dem Träger und vor Gericht. Ziel ist es, eine Lösung zu erreichen, die Ihre berufliche Zukunft sichert und Ihre Arbeitsbedingungen verbessert. Nach Abschluss des Verfahrens unterstützt die Kanzlei Sie bei der Umsetzung der Vereinbarung – etwa bei der Auszahlung einer Abfindung, der Zeugnisformulierung oder der Regelung von Arbeitsbedingungen.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Katja Schade verfügt über langjährige Erfahrung in der Vertretung von pädagogischen Fachkräften und kennt die rechtlichen Besonderheiten ihrer Arbeitsverhältnisse. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2025 als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet – als eine der wenigen Anwältinnen, die diese Auszeichnung gleich in drei Rechtsgebieten trägt. Die Kanzlei hat bereits in komplexen Fällen im pädagogischen Bereich erfolgreich vertreten – etwa bei Kündigungen nach Elternbeschwerden oder bei Vorwürfen der Kindeswohlgefährdung.Die Arbeitsweise der Kanzlei ist geprägt von Respekt für Ihre Arbeit mit Kindern und dem Verständnis, dass es in Ihrer Situation um mehr geht als juristische Fragen: Es geht um Ihre berufliche Zukunft, Ihre Arbeitsbedingungen und Ihre tägliche Belastung. Sie erhalten keine wertende, sondern eine sachliche und lösungsorientierte Beratung. Die Kanzlei ist bundesweit mit Kolleginnen und Kollegen vernetzt und kann bei Bedarf auf ein starkes Netzwerk zurückgreifen. Durch das Angebot von Videokonferenzen ist eine bundesweite Betreuung problemlos möglich.

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Ihre Vorteile

Warum sollten Sie die Kanzlei Katja Schade für Ihre arbeitsrechtlichen Fragen wählen? Die Kanzlei verbindet höchste fachliche Qualifikation mit persönlicher Betreuung. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und kennt die rechtlichen Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in Kindertagesstätten – egal ob Sie im öffentlichen Dienst, bei kirchlichen Trägern oder bei freien Trägern beschäftigt sind.Sie weiß, dass es nicht nur um juristische Fragen geht, sondern auch um Ihre berufliche Zukunft, Ihre Arbeitsbedingungen und Ihre tägliche Belastung. Die Kanzlei handelt lösungsorientiert und entwickelt Strategien, die Ihre Interessen schützen. Auch die bundesweite Vertretung per Videokonferenz ist ein entscheidender Vorteil – Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen, sondern können die Beratung flexibel von Ihrem Standort aus wahrnehmen.

Erfolgsgeschichten

Kündigung einer pädagogischen Fachkraft nach Elternbeschwerde

Ausgangssituation/Problem: Eine Erzieherin erhielt eine Kündigung, nachdem Eltern sich über ihre pädagogische Arbeit beschwert hatten. Die Vorwürfe betrafen ihren Umgang mit einem schwierigen Kind und waren aus ihrer Sicht unberechtigt.Herausforderung: Die Elternbeschwerden hatten den Träger unter Druck gesetzt, und die Erzieherin befürchtete, dass ihre pädagogische Arbeit nicht ausreichend gewürdigt würde. Sie sah ihre berufliche Zukunft im pädagogischen Bereich ernsthaft gefährdet.Lösungsweg: Die Kanzlei Katja Schade übernahm das Mandat und führte ein Kündigungsschutzverfahren. Im Verfahren konnte die Kanzlei aufzeigen, dass die Erzieherin fachlich korrekt gehandelt hatte und die Elternbeschwerden auf unterschiedlichen pädagogischen Ansätzen beruhten.Resultat: Es wurde ein Vergleich geschlossen, der eine angemessene Abfindung vorsah und der Erzieherin ein gutes Zeugnis garantierte. Sie konnte ihre berufliche Zukunft im pädagogischen Bereich fortsetzen.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Häufige Fragen

Das Arbeitsrecht für pädagogische Fachkräfte umfasst alle rechtlichen Fragen, die sich aus der Beschäftigung in Kindertagesstätten ergeben – von Kündigungsschutz und Abmahnungen bis hin zu Tarifverträgen und Eingruppierungsfragen. Besondere Regelungen gelten je nach Träger: öffentlicher Dienst (TVöD, TV-L), kirchliche Träger (AVR) oder freie Träger.
Ja, in der Regel genießen Sie Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, sofern Ihr Träger mehr als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Die Kündigung muss sozial gerechtfertigt sein. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist.
Sie sollten die Abmahnung anwaltlich prüfen lassen. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die Abmahnung rechtmäßig ist und ob sie aus der Personalakte entfernt werden kann. Auch eine Gegendarstellung kann sinnvoll sein.
Das hängt davon ab, ob die Versetzung im Direktionsrecht des Arbeitgebers liegt und ob sie zumutbar ist. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob Sie die Versetzung akzeptieren müssen oder ob Sie widersprechen können.
Das BEM ist ein Verfahren, das Ihnen nach längerer Krankheit helfen soll, wieder in den Beruf zurückzukehren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, ein BEM anzubieten. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie über Ihre Rechte im BEM-Verfahren.
Das hängt von Ihrem Arbeitsvertrag und dem anwendbaren Tarifvertrag ab. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob Sie Anspruch auf Überstundenvergütung oder Freizeitausgleich haben.
Sie können eine Überlastungsanzeige beim Träger einreichen, die Sie rechtlich absichert. Die Kanzlei Katja Schade unterstützt Sie bei der Formulierung und berät Sie über Ihre weiteren Handlungsoptionen.
Das hängt von Ihren Aufgaben und dem anwendbaren Tarifvertrag ab. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob Sie richtig eingruppiert sind und ob Ihnen eine Höhergruppierung zusteht.
Ja, die Kanzlei Katja Schade bietet Videokonferenzen an und betreut pädagogische Fachkräfte aus ganz Deutschland. Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen, sondern können die Beratung bequem von Ihrem Standort aus wahrnehmen.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Viele pädagogische Fachkräfte haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt. Die Kanzlei Katja Schade klärt dies im Erstgespräch mit Ihnen.

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