Anwältin für Sexualstrafrecht

Diskrete Verteidigung in sensiblen Verfahren

Vorwurf der sexuellen Nötigung? Ermittlungen wegen Sexualstraftat? Hausdurchsuchung wegen Verdacht einer Sexualstraftat? Als Fachanwältin für Strafrecht und Focus Top-Anwalt steht Ihnen die Kanzlei Katja Schade zur Seite – diskret, kompetent und mit Erfahrung in hochsensiblen Verteidigungsfällen.

Ihre Verteidigung im Sexualstrafrecht

Wurden Sie mit dem Vorwurf einer Sexualstraftat konfrontiert? Sexualstrafrecht ist eines der sensibelsten Gebiete des Strafrechts mit schwerwiegenden Folgen für Beschuldigte. Vorwürfe wie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung können zu langjährigen Freiheitsstrafen, Eintragungen im Führungszeugnis und unwiederbringlichen Reputationsschäden führen – selbst wenn die Vorwürfe sich als haltlos erweisen. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Beschuldigte mit Professionalität, Diskretion und dem nötigen strategischen Denken. Das bedeutet: Sie erhalten eine Verteidigung, die Ihre Unschuld beweist oder zumindest begründete Zweifel an der Tatversion der Staatsanwaltschaft sät. Die Kanzlei prüft die Vorwürfe kritisch, sammelt entlastende Beweismittel und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Reputation schützt. Als Fachanwältin für Strafrecht und Focus Top-Anwalt verbindet Rechtsanwältin Katja Schade höchste fachliche Qualifikation mit persönlicher Betreuung, die die besondere Sensibilität dieser Fälle ernst nimmt.

Unsere Leistungen im Sexualstrafrecht

Der Vorwurf der sexuellen Nötigung (§ 177 StGB) ist einer der schwersten Vorwürfe im Strafrecht. Er umfasst die Nötigung einer anderen Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage. Die Strafen reichen von Freiheitsstrafe ab einem Jahr bis zu 15 Jahren bei besonders schweren Fällen. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Vorwürfe der sexuellen Nötigung und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Freispruch oder Strafmilderung abzielt. Oft stehen sich bei Sexualstrafrecht-Verfahren Aussage gegen Aussage gegenüber, ohne dass objektive Beweise vorliegen. Die Kanzlei prüft die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen, deckt Widersprüche auf und sammelt entlastende Beweismittel. Die Kanzlei handelt diskret, um Ihre Reputation zu schützen.
Der Vorwurf der Vergewaltigung ist die schwerste Form der sexuellen Nötigung. Er liegt vor, wenn die sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen der anderen Person erfolgt. Die Strafen sind besonders hoch – mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe, in schweren Fällen bis zu 15 Jahren. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Vergewaltigungsvorwürfe und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Unschuld beweist. Oft beruhen Vergewaltigungsvorwürfe auf Missverständnissen, Konflikten in Beziehungen oder falschen Anschuldigungen. Die Kanzlei prüft die Tatvorwürfe kritisch, analysiert die Zeugenaussagen und sammelt Beweismittel, die Ihre Sicht der Dinge stützen. Die Kanzlei sorgt dafür, dass Sie ein faires Verfahren erhalten und nicht vorverurteilt werden.
Sexuelle Belästigung kann sowohl zivilrechtlich (im Arbeitsrecht) als auch strafrechtlich relevant sein – etwa als Beleidigung auf sexueller Grundlage (§ 185 StGB) oder als sexuelle Belästigung (§ 184i StGB). Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Vorwürfe der sexuellen Belästigung und prüft, ob die Voraussetzungen einer Straftat vorliegen. Oft beruhen Vorwürfe auf unterschiedlichen Wahrnehmungen, Missverständnissen oder Konflikten. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Unschuld beweist oder die Vorwürfe relativiert. Dabei wird auch die arbeitsrechtliche Dimension berücksichtigt – etwa wenn Ihnen wegen sexueller Belästigung gekündigt wurde.
Der Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Schriften (§ 184b StGB) führt oft zu Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme von Computern und Smartphones. Die Strafen sind erheblich – Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen diese Vorwürfe und prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen – etwa ob Sie tatsächlich Kenntnis vom Inhalt der Dateien hatten, ob die Dateien kinderpornografisch sind und ob Sie sie besessen haben. Oft sind Vorwürfe angreifbar, weil die Dateien ungewollt heruntergeladen wurden (z.B. durch Viren, Malware) oder weil die Alterseinschätzung der abgebildeten Personen zweifelhaft ist. Die Kanzlei sorgt dafür, dass rechtswidrig erlangte Beweismittel nicht verwertet werden.
Der Vorwurf der exhibitionistischen Handlung (§ 183 StGB) liegt vor, wenn jemand andere Personen durch Zurschaustellung seiner Geschlechtsteile belästigt. Die Strafen reichen von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen diese Vorwürfe und prüft, ob die Voraussetzungen vorliegen – etwa ob tatsächlich eine Belästigung vorlag und ob Sie vorsätzlich gehandelt haben. Oft sind exhibitionistische Handlungen auf psychische Erkrankungen zurückzuführen, die eine verminderte Schuldfähigkeit begründen können. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Strafmilderung oder therapeutische Maßnahmen statt Strafe abzielt.
Die Kanzlei Katja Schade vertritt auch Opfer von Sexualstraftaten als Nebenklage im Strafverfahren. Die Nebenklage ermöglicht es Ihnen, im Strafverfahren aktiv mitzuwirken – Sie können eigene Anträge stellen, Fragen an Zeugen und Angeklagte stellen und Rechtsmittel einlegen. Die Kanzlei begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Strafanzeige über die Hauptverhandlung bis zum Urteil. Ziel ist es, dass der Täter angemessen bestraft wird und dass Sie Gerechtigkeit erfahren. Die Kanzlei sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden und dass Sie psychologische Unterstützung erhalten, wenn nötig.
Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Phasen des Sexualstrafrecht-Verfahrens – vom Vorverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Im Vorverfahren wird geprüft, ob Beweise für eine Anklage ausreichen. Die Kanzlei nimmt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. In der Hauptverhandlung vertritt die Kanzlei Sie kompetent und diskret vor Gericht. Ziel ist ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe.
Die Kanzlei Katja Schade nimmt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und analysiert die Beweislage. Dazu gehört die Prüfung von Zeugenaussagen, medizinischen Gutachten, DNA-Spuren und elektronischen Beweismitteln. Oft stellt sich heraus, dass die Beweise nicht ausreichend sind, dass Widersprüche bestehen oder dass Beweise rechtswidrig erlangt wurden. Die Kanzlei entwickelt auf Grundlage der Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Erfolgsaussichten maximiert.
Bei Sexualstrafrecht-Verfahren steht oft Aussage gegen Aussage. Die Glaubwürdigkeit der Zeugen ist daher entscheidend. Die Kanzlei Katja Schade arbeitet bei Bedarf mit Glaubwürdigkeitsgutachtern zusammen und prüft die Aussagen kritisch. Oft zeigen sich Widersprüche, Suggestionen oder nachträgliche Verfälschungen in den Aussagen. Die Kanzlei deckt diese auf und sorgt dafür, dass unglaubwürdige Aussagen nicht zur Verurteilung führen.
Der Vorwurf einer Sexualstraftat kann Ihre berufliche und private Reputation nachhaltig schädigen – selbst wenn er sich als haltlos erweist. Die Kanzlei Katja Schade entwickelt Strategien, die Ihren Ruf schützen – etwa durch diskrete Verhandlungen, durch Öffentlichkeitsarbeit (falls nötig) und durch rechtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen rufschädigende Äußerungen. Die Kanzlei handelt schnell und diskret, um den Schaden zu begrenzen.
Die Kanzlei Katja Schade betreut Mandanten aus ganz Deutschland in Sexualstrafrecht-Verfahren. Dank der Möglichkeit zur Videokonferenz ist eine bundesweite Betreuung problemlos möglich. Gerade bei diesem sensiblen Thema ist es oft angenehmer, die Beratung von zu Hause aus wahrzunehmen. Die Kanzlei sorgt für einen geschützten Rahmen, in dem Sie offen über Ihre Situation sprechen können.
Die Kanzlei Katja Schade arbeitet bei Bedarf mit Gutachtern zusammen – etwa bei Glaubwürdigkeitsgutachten oder bei psychologischen Gutachten zur Schuldfähigkeit. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht eine umfassende Verteidigung, die alle Aspekte Ihres Falls berücksichtigt.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade vertraulich – telefonisch oder per E-Mail. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen diskreten Termin – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch schildern Sie Ihre Situation in einem geschützten Rahmen. Rechtsanwältin Katja Schade hört Ihnen zu, stellt gezielte Fragen und erklärt Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sie erhalten eine transparente Kostenschätzung und eine Einschätzung, wie das Verfahren ablaufen könnte.

Lösungsentwicklung

Nach Mandatserteilung entwickelt die Kanzlei Katja Schade eine individuelle Strategie: Die Kanzlei nimmt Akteneinsicht, prüft die Vorwürfe kritisch und sammelt entlastende Beweismittel. Falls erforderlich, werden Gutachter eingeschaltet.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Phasen des Strafverfahrens – im Vorverfahren und in der Hauptverhandlung. Der Einsatz gilt dem Freispruch, der Einstellung des Verfahrens oder einer milden Strafe. Nach Abschluss des Verfahrens berät die Kanzlei Sie über die nächsten Schritte.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Katja Schade verfügt über Erfahrung in Sexualstrafrecht-Verfahren und hat bereits in hochsensiblen Verteidigungsfällen erfolgreich agiert. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Strafrecht und seit 2025 als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet. Die Arbeitsweise der Kanzlei ist geprägt von Diskretion, Strategie und Professionalität. Die Kanzlei versteht, dass Sexualstrafrecht ein hochsensibles Thema ist, das Fingerspitzengefühl erfordert. Sie erhalten keine wertende, sondern eine sachliche und lösungsorientierte Beratung. Die Kanzlei ist bundesweit mit Kollegen vernetzt – bei Bedarf kann auf ein starkes Netzwerk von Gutachtern zurückgegriffen werden. Die Kanzlei bietet Videokonferenzen an, sodass eine bundesweite Betreuung problemlos möglich ist.

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Ihre Vorteile

Warum sollten Sie die Kanzlei Katja Schade für Ihr Sexualstrafrecht-Verfahren wählen? Die Kanzlei verbindet höchste fachliche Qualifikation mit persönlicher Betreuung. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Strafrecht und kennt die rechtlichen Besonderheiten bei Sexualstrafrecht-Verfahren. Sie weiß, dass es nicht nur um juristische Fragen, sondern auch um Reputation, Privatsphäre und persönliche Belastung geht. Die Kanzlei handelt diskret und entwickelt Strategien, die Ihre Interessen schützen. Auch die bundesweite Vertretung per Videokonferenz ist ein Vorteil – Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen, sondern können die Beratung bequem von Ihrem Standort aus wahrnehmen.

Erfolgsgeschichten

Neonatizid – Eingeschränkte Schuldfähigkeit durchgesetzt

Ausgangssituation/Problem:
Eine junge Frau tötete ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt durch Druck auf die Brust. Die Schwangerschaft wurde nicht bemerkt, zusätzlich erfolgte Ablehnung durch Schwiegereltern. Ungewöhnliches Nachverhalten durch Versorgungsversuche des Leichnams.

Herausforderung:
Gutachter stellte volle Schuldfähigkeit fest mit dem Argument, dass keine Vorkehrungen für Geburt und Neugeborenes getätigt wurden.

Lösungsweg:
Die Kanzlei Katja Schade erarbeitete eine überzeugende Argumentation für eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund der besonderen Umstände.

Resultat:
Das Gericht folgte der Argumentation und nahm aufgrund eingeschränkter Schuldfähigkeit einen minder schweren Fall an.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Schwerpunkte im Sexualstrafrecht

Sexualstrafrechtliche Verfahren umfassen eine Vielzahl von Tatvorwürfen, die unterschiedliche Verteidigungsstrategien erfordern. Kanzlei Schade berät und verteidigt in den zentralen Bereichen des Sexualstrafrechts — mit der Erfahrung aus medienwirksamen Verfahren und dem nötigen Fingerspitzengefühl für besonders belastende Situationen.
Tatvorwurf §177 StGB — Verteidigung, die zählt

Anwalt bei Vergewaltigung

Der Vorwurf einer Vergewaltigung ist einer der schwersten Tatvorwürfe im Strafrecht. Kanzlei Schade analysiert die Beweislage, hinterfragt Zeugenaussagen und entwickelt eine konsequente Verteidigungsstrategie — von der ersten Beschuldigtenvernehmung bis zum Urteil.

Häufige Fragen zum Sexualstrafrecht

Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt und machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei ohne anwaltliche Beratung. Die Kanzlei Katja Schade steht Ihnen zur Verfügung.
Zunächst erfolgt ein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft. Reichen die Beweise für eine Anklage aus, folgt eine Hauptverhandlung vor Gericht. Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Phasen.
Die Strafen reichen von Geldstrafe bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe, abhängig von der Schwere der Tat. Die Kanzlei Katja Schade kämpft für eine milde Strafe oder einen Freispruch.
Bei vielen Sexualstraftaten gibt es keine objektiven Beweise, sondern nur die Aussagen der beteiligten Personen. In solchen Fällen ist die Glaubwürdigkeit der Zeugen entscheidend – und genau hier setzt die Verteidigungsstrategie an.
Ja, in manchen Fällen kann bereits vor einer Hauptverhandlung eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden – etwa wenn die Beweislage nicht ausreicht. Die Kanzlei prüft diese Möglichkeit frühzeitig.
Ein Glaubwürdigkeitsgutachten prüft, ob die Aussage eines Zeugen glaubhaft ist. Die Kanzlei Katja Schade arbeitet bei Bedarf mit Gutachtern zusammen.
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Einfache Verfahren können nach wenigen Monaten beendet sein, komplexe Verfahren können mehrere Jahre dauern.
Ja, die Kanzlei Katja Schade bietet Videokonferenzen an und betreut Mandanten aus ganz Deutschland. Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen.
Die Kanzlei Katja Schade handelt diskret und schützt Ihre Privatsphäre. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert Ihres Falls. Die Kanzlei Katja Schade gibt Ihnen im Erstgespräch eine transparente Kostenschätzung.

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