Anwalt Kündigung Waren (Müritz)

Sofortige Hilfe bei Kündigung

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit über 20 Jahren Erfahrung steht Ihnen die Kanzlei Katja Schade in Waren (Müritz) zur Seite – schnell, kompetent und kämpferisch. Sichern Sie jetzt Ihre Rechte vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg.

Regionale Expertise – Anwalt Kündigung Waren (Müritz)

Sie haben eine Kündigung erhalten und stehen unter enormem Druck? Die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage läuft und Sie wissen nicht, was Sie tun sollen? Anwalt Kündigung Waren (Müritz) bedeutet für Sie: eine Fachanwältin direkt vor Ort, die sofort handelt und Ihre Rechte sichert. Die Kanzlei Katja Schade ist seit 2004 in Waren (Müritz) tätig und hat bereits hunderte Kündigungsschutzverfahren erfolgreich durchgeführt. Rechtsanwältin Katja Schade kennt die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Neubrandenburg und weiß genau, welche Kündigungsgründe von den Richtern akzeptiert werden und welche nicht. Sie erhalten eine fundierte Ersteinschätzung, ob Ihre Kündigung rechtmäßig ist, welche Erfolgsaussichten eine Kündigungsschutzklage hat und ob Sie mit einer Abfindung rechnen können. Die Kanzlei handelt schnell: Bereits im Erstgespräch wird die Frist geprüft und – falls nötig – die Klage vorbereitet. Die Kanzlei Katja Schade kämpft für Ihre Weiterbeschäftigung oder eine bestmögliche Abfindung und vertritt Sie mit Engagement und Durchsetzungsstärke vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg.

Leistungen im Raum Waren (Müritz)

Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Doch nicht jede ordentliche Kündigung ist rechtmäßig. Die Kanzlei Katja Schade prüft zunächst die formellen Voraussetzungen: Wurde die Kündigung schriftlich ausgesprochen? Hat sie die richtige Unterschrift? Wurde der Betriebsrat ordnungsgemäß angehört? Schon formelle Fehler machen die Kündigung unwirksam. Danach prüft die Kanzlei die materiellen Voraussetzungen: Liegt ein Kündigungsgrund vor? Bei mehr als zehn Mitarbeitern im Betrieb greift das Kündigungsschutzgesetz, das drei Kündigungsgründe zulässt – personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Gründe. Die Kanzlei entwickelt eine Strategie, um Ihre Kündigung anzugreifen und Ihre Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erreichen.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Sie ist nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Typische Gründe sind schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl, Betrug, Arbeitszeitbetrug oder grobe Beleidigungen. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die Vorwürfe tatsächlich zutreffen, ob sie einen wichtigen Grund darstellen und ob die Zwei-Wochen-Frist eingehalten wurde. Zudem prüft die Kanzlei, ob eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre. In vielen Fällen sind fristlose Kündigungen rechtswidrig, weil der Vorwurf nicht bewiesen werden kann oder die Verhältnismäßigkeit fehlt.
Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn Ihr Arbeitsplatz aus betrieblichen Gründen wegfällt – etwa durch Umstrukturierungen, Auftragsmangel oder Stilllegung von Betriebsteilen. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die betriebliche Entscheidung des Arbeitgebers nachvollziehbar ist, ob Ihr Arbeitsplatz tatsächlich wegfällt und ob die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde. Fehler in der Sozialauswahl machen die Kündigung unwirksam. Die Kanzlei Katja Schade kennt die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Neubrandenburg zu betriebsbedingten Kündigungen und entwickelt Argumentationen, die Ihre Weiterbeschäftigung oder eine hohe Abfindung sichern.
Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers voraus – etwa Unpünktlichkeit, unentschuldigtes Fehlen, Beleidigungen oder Arbeitsverweigerung. In der Regel ist vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob eine Abmahnung vorliegt, ob sie rechtmäßig ist und ob die Kündigung verhältnismäßig ist. Eine personenbedingte Kündigung liegt vor, wenn Gründe in Ihrer Person liegen – etwa bei Langzeiterkrankung oder fehlender Arbeitserlaubnis. Oft fehlt es an der erforderlichen Negativprognose für die Zukunft.
Ist Ihre Kündigung rechtswidrig, ist die Kündigungsschutzklage der richtige Weg. Sie muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Die Kanzlei Katja Schade bereitet die Klage professionell vor, sammelt alle notwendigen Beweismittel und entwickelt eine überzeugende Argumentation. Im Gütetermin versucht der Richter, eine einvernehmliche Lösung zu finden – oft wird ein Vergleich mit einer Abfindung geschlossen. Kommt keine Einigung zustande, folgt die Kammerverhandlung. Die Kanzlei Katja Schade kennt die Verfahrensabläufe und die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Neubrandenburg.
In den meisten Fällen ist das Arbeitsverhältnis nach einer Kündigung zerrüttet und eine Fortsetzung nicht mehr sinnvoll. Dann ist das Ziel eine bestmögliche Abfindung. Die Kanzlei Katja Schade verhandelt für Sie – außergerichtlich mit Ihrem Arbeitgeber oder im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Dabei werden auch steuerliche Aspekte berücksichtigt, denn Abfindungen unterliegen der Fünftelregelung, die die Steuerlast reduziert. Ziel ist nicht nur eine hohe Abfindung, sondern auch ein gutes Arbeitszeugnis, die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und eine reibungslose Übergabe.
Geschäftsführer und leitende Angestellte haben oft Sonderverträge mit besonderen Kündigungsregelungen. Zudem sind Kündigungen in dieser Position häufig mit schwerwiegenden Vorwürfen verbunden. Die Kanzlei Katja Schade verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Führungskräften und kennt die rechtlichen Besonderheiten. Sie prüft nicht nur die arbeitsrechtlichen, sondern auch die gesellschaftsrechtlichen Aspekte. Ziel ist es, Ihre Position zu sichern oder eine angemessene Abfindung zu verhandeln, die Ihrem Status entspricht.
Chefärzte haben aufgrund ihrer besonderen Stellung im Krankenhaus spezielle arbeitsrechtliche Herausforderungen. Kündigungen sind oft mit hohen Konflikten, Reputationsrisiken und komplexen Verträgen verbunden. Die Kanzlei Katja Schade vertritt Chefärzte in Kündigungsschutzverfahren und bei der Vertragsauflösung, berücksichtigt dabei die Besonderheiten des ärztlichen Dienstrechts – etwa Liquidationsrechte, Privatpatienten und Weiterbildungsermächtigungen. Auch bei Konflikten mit Krankenhausträgern steht die Kanzlei Ihnen zur Seite.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein sensibles Thema, das zu Kündigungen führen kann – sowohl für Täter als auch für Opfer, die sich wehren. Die Kanzlei Katja Schade vertritt beide Seiten: Opfer erhalten Unterstützung bei der Durchsetzung von Schutzmaßnahmen, Beschuldigte werden gegen ungerechtfertigte Vorwürfe verteidigt. Die Kanzlei handelt diskret, professionell und mit Empathie für alle Beteiligten. Gerade bei solchen Vorwürfen ist schnelles Handeln wichtig, um Beweise zu sichern.
Erzieherinnen, Erzieher und pädagogisches Personal in Kindertagesstätten haben besondere arbeitsrechtliche Herausforderungen. Kündigungen in diesem Bereich erfolgen oft aufgrund von Konflikten mit Eltern, Trägern oder Kollegen. Die Kanzlei Katja Schade kennt die Besonderheiten des Kitarechts und prüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist, ob die Vorwürfe bewiesen werden können und ob mildere Mittel möglich gewesen wären. Die Kanzlei kennt die örtlichen Träger in Waren (Müritz) und Umgebung und entwickelt Strategien, die Ihre berufliche Zukunft im pädagogischen Bereich sichern.
Eine Änderungskündigung kündigt das bestehende Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig die Fortsetzung unter geänderten Bedingungen an – etwa mit niedrigerem Gehalt, anderer Tätigkeit oder anderen Arbeitszeiten. Sie können das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen und trotzdem Kündigungsschutzklage erheben. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie, welche Option für Sie die beste ist. Oft sind Änderungskündigungen angreifbar, weil die Änderung nicht erforderlich ist oder die Sozialauswahl fehlerhaft ist.
Eine Verdachtskündigung erfolgt, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hat, dass Sie eine schwere Pflichtverletzung begangen haben – etwa Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung – ohne dass dies bewiesen ist. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob der Verdacht auf objektiven Tatsachen beruht, ob der Arbeitgeber Sie angehört hat und ob der Verdacht dringend ist. Oft sind Verdachtskündigungen rechtswidrig, weil die Anhörung fehlerhaft war oder der Verdacht nicht ausreichend ist. Die Kanzlei kämpft dafür, dass Ihre Kündigung unwirksam erklärt wird und Ihr guter Ruf wiederhergestellt wird.

Unser Prozess in Waren (Müritz)

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade sofort nach Erhalt Ihrer Kündigung – telefonisch unter +49 160 15942831 oder per E-Mail an waren@rechtsanwaeltin-schade.de. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen noch am selben Tag oder spätestens am nächsten Werktag einen Termin, denn die Dreiwochenfrist läuft. Im Erstgespräch – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz – prüft Rechtsanwältin Katja Schade die Kündigung auf formelle und materielle Fehler, bewertet die Erfolgsaussichten und erläutert Ihnen die Handlungsoptionen. Sie erhalten eine transparente Kostenschätzung und Klarheit darüber, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

Lösungsentwicklung

Nach Mandatserteilung entwickelt die Kanzlei Katja Schade sofort eine Strategie. Bei knapper Frist wird die Kündigungsschutzklage noch am selben Tag vorbereitet, um die Dreiwochenfrist zu wahren. Die Kanzlei sammelt alle notwendigen Beweismittel, analysiert die Kündigungsgründe und entwickelt eine Argumentation, die Ihre Rechte durchsetzt. Falls sinnvoll, wird zunächst versucht, außergerichtlich eine Einigung zu erzielen – etwa durch Verhandlung über eine Abfindung.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Verfahrensschritten vor dem Arbeitsgericht Neubrandenburg. Im Gütetermin verhandelt die Kanzlei für Sie hartnäckig über eine Abfindung, ein gutes Zeugnis und die Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Kommt keine Einigung zustande, folgt die Kammerverhandlung. Nach Abschluss des Verfahrens unterstützt die Kanzlei Sie bei der Umsetzung – etwa bei der Auszahlung der Abfindung, der Zeugniserstellung oder der Übergabe Ihrer Arbeitsmaterialien.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei in Waren (Müritz)

Die Kanzlei Katja Schade ist seit 2004 in Waren (Müritz) ansässig und hat in dieser Zeit hunderte Kündigungsschutzverfahren erfolgreich durchgeführt. Rechtsanwältin Katja Schade kennt die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts Neubrandenburg wie kaum eine andere Anwältin in der Region. Sie weiß, welche Argumentationen bei den Richtern überzeugen, welche Abfindungshöhen realistisch sind und wie die Gütetermine ablaufen. Die Kanzlei ist gut erreichbar über die B192 und B198, mit ausreichend Parkmöglichkeiten in der Innenstadt. Für Mandanten aus Neubrandenburg, Röbel, Malchow oder dem Umland ist die Kanzlei schnell zu erreichen. Gleichzeitig bietet die Kanzlei Videokonferenzen an. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2025 als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet. Sie erhalten persönliche Betreuung direkt von der Inhaberin, nicht von Mitarbeitern.

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Lokale Erfolgsfaktoren

Warum ist lokale Expertise bei Kündigungen so entscheidend? Kündigungsschutzverfahren werden vor den regionalen Arbeitsgerichten verhandelt – für Waren (Müritz) ist das Arbeitsgericht Neubrandenburg zuständig. Jedes Arbeitsgericht hat seine eigene Rechtsprechung und seine eigenen Verfahrensgewohnheiten. Was in Berlin akzeptiert wird, kann in Neubrandenburg anders bewertet werden. Die Kanzlei Katja Schade kennt die Rechtsprechungstendenzen – etwa wie die Richter Sozialauswahlen bewerten und welche Abfindungshöhen üblich sind. Auch die wirtschaftlichen Besonderheiten der Region fließen in die Strategie ein: Die Mecklenburgische Seenplatte ist geprägt von saisonalen Schwankungen im Tourismus, kleinen und mittelständischen Betrieben und einer überschaubaren Arbeitgeberstruktur.

Erfolgsgeschichten

Geschäftsführerkündigung wegen sexueller Belästigung

Ausgangssituation/Problem:
Ein Geschäftsführer erhielt eine außerordentliche fristlose Kündigung nach dem Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Der Vorwurf war haltlos, bedrohte jedoch seine berufliche Existenz und Reputation. Die Dreiwochenfrist lief bereits.

Herausforderung:
Schwerwiegende Vorwürfe wie sexuelle Belästigung führen häufig zu unwiderruflichen Reputationsschäden, selbst wenn sie sich als falsch erweisen. Der Mandant benötigte schnelle, effektive rechtliche Hilfe, und die Klage musste fristgerecht eingereicht werden.

Lösungsweg:
Die Kanzlei Katja Schade übernahm das Mandat sofort und reichte die Kündigungsschutzklage fristgerecht beim Arbeitsgericht ein. Im Verfahren konnte die Kanzlei systematisch die Haltlosigkeit des Vorwurfs herausarbeiten und die rechtlichen Schwächen der Kündigung aufzeigen.

Resultat:
Das Arbeitsverhältnis wurde gerettet – der Geschäftsführer konnte seine Position behalten und seine berufliche Reputation wiederherstellen.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Häufige Fragen

Kontaktieren Sie die Kanzlei Katja Schade sofort – noch heute. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen Termin noch am selben Tag oder spätestens am nächsten Werktag. Im Notfall kann die Kündigungsschutzklage bereits nach einem telefonischen Erstgespräch vorbereitet und eingereicht werden, um die Frist zu wahren.
Die Kosten richten sich nach Ihrem Bruttomonatsgehalt und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, Gerichtskosten fallen nicht an. Viele Mandanten haben eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten übernimmt. Die Kanzlei Katja Schade klärt dies im Erstgespräch mit Ihnen.
Grundsätzlich ja – jede Kündigung kann auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden. Allerdings haben Sie nur dann Erfolgsaussichten, wenn die Kündigung tatsächlich rechtswidrig ist. Die Kanzlei Katja Schade prüft Ihre Kündigung im Erstgespräch und gibt Ihnen eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten. Auch wenn die Kündigung rechtmäßig ist, kann oft noch eine Abfindung verhandelt werden.
Vom Gütetermin bis zur Kammerverhandlung vergehen in der Regel 3 bis 6 Monate. Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin mit einem Vergleich. Wird ein Urteil gefällt, können Sie in die Berufung gehen, was das Verfahren verlängert.
Nach Ablauf der Dreiwochenfrist gilt die Kündigung als rechtswirksam, selbst wenn sie rechtswidrig war. In Ausnahmefällen kann eine nachträgliche Zulassung der Klage beantragt werden – etwa wenn Sie unverschuldet verhindert waren. Die Hürden sind jedoch sehr hoch. Daher ist es entscheidend, sofort zu handeln.
Während der Kündigungsfrist besteht Ihr Arbeitsverhältnis fort. Viele Arbeitgeber stellen jedoch nach Ausspruch der Kündigung frei. Ob Sie weiterarbeiten müssen oder freigestellt werden, hängt von Ihrem Fall ab. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie, wie Sie sich am Arbeitsplatz verhalten sollten.
Ja, auch bei rechtmäßigen Kündigungen werden oft Abfindungen verhandelt. Viele Arbeitgeber sind bereit, eine Abfindung zu zahlen, um das Verfahren zu beenden und das Risiko eines ungünstigen Urteils zu vermeiden.
Eine Abfindung allein führt nicht zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Problematisch wird es, wenn Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben oder die Kündigung durch Ihr Verhalten verursacht haben. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie, wie Sie eine Sperrzeit vermeiden können.
Der Gütetermin ist die erste Verhandlung vor dem Arbeitsgericht. Hier versucht der Richter, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Die Kammerverhandlung ist die zweite Verhandlung, in der Beweise erhoben und Zeugen gehört werden. Am Ende fällt das Gericht ein Urteil.
Ja, die Kanzlei Katja Schade berät und vertritt auch Arbeitgeber bei Kündigungen, Abmahnungen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Allerdings erfolgt in jedem Fall eine Interessenprüfung, um Interessenkonflikte auszuschließen.

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