Abberufung als Geschäftsführer? Kündigung mit schweren Vorwürfen?

Anwalt für Abberufung des Geschäftsführers

Als Fachanwältin für Arbeitsrecht mit umfangreicher Erfahrung in der Vertretung von Führungskräften steht Ihnen die Kanzlei Katja Schade zur Seite – diskret, kompetent und mit dem Ziel, Ihre Position zu sichern oder eine angemessene Abfindung zu erreichen.

Ihre Ansprüche durchsetzen – Abberufung des Geschäftsführers

Wurden Sie als Geschäftsführer abberufen oder haben Sie eine Kündigung mit schwerwiegenden Vorwürfen erhalten? Diese Situation ist für viele Führungskräfte nicht nur beruflich existenzbedrohend, sondern auch eine persönliche Krise. Vorwürfe wie Pflichtverletzungen, Untreue oder Vertrauensverlust können Ihre Reputation nachhaltig schädigen – selbst wenn sie sich als haltlos erweisen. Die Kanzlei Katja Schade verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten. Sie erhalten eine Beratung, die nicht nur die arbeitsrechtlichen, sondern auch die gesellschaftsrechtlichen Aspekte berücksichtigt. Die Abberufung als Geschäftsführer betrifft oft sowohl den Anstellungsvertrag als auch die Organstellung. Die Kanzlei entwickelt eine Strategie, die Ihre Position sichert oder eine angemessene Abfindung verhandelt, die Ihrem Status entspricht. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht und Focus Top-Anwalt verbindet Rechtsanwältin Katja Schade höchste fachliche Qualifikation mit persönlicher Betreuung, die Ihre besondere Situation ernst nimmt.

Unsere Leistungen

Die Abberufung als Geschäftsführer betrifft Ihre Organstellung und ist gesellschaftsrechtlich zu prüfen. Die Abberufung erfolgt in der Regel durch Beschluss der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrats. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die Abberufung rechtmäßig ist – etwa ob die erforderlichen Mehrheiten erreicht wurden, ob ein wichtiger Grund vorliegt und ob die Verfahrensvorschriften eingehalten wurden. Oft sind die Vorwürfe nicht bewiesen oder überzogen. Die Kanzlei entwickelt eine Strategie, um Ihre Abberufung anzugreifen oder zumindest eine angemessene Abfindung zu verhandeln.
Neben der Abberufung als Organ wird oft auch der Anstellungsvertrag gekündigt. Diese Kündigung unterliegt den arbeitsrechtlichen Vorschriften. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob die Kündigung formell und materiell rechtmäßig ist. Oft sind Kündigungen von Geschäftsführern angreifbar, weil die Kündigungsgründe nicht ausreichend sind oder die Verhältnismäßigkeit fehlt. Auch die Einhaltung der Kündigungsfristen wird geprüft – Geschäftsführerverträge sehen oft längere Fristen vor als gesetzlich vorgeschrieben.
Die Organstellung als Geschäftsführer ist von der Anstellung zu unterscheiden. Die Abberufung als Geschäftsführer beendet nur die Organstellung, nicht automatisch das Arbeitsverhältnis. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie über die gesellschaftsrechtlichen Aspekte Ihrer Situation – etwa ob Sie noch Stimmrechte als Gesellschafter haben, ob Ihre Abberufung wirksam im Handelsregister eingetragen wurde und welche Haftungsrisiken bestehen. Die Kanzlei arbeitet bei Bedarf mit Gesellschaftsrechtlern und Steuerberatern zusammen.
Geschäftsführer genießen oft keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Dennoch kann die Kündigung rechtswidrig sein – etwa wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben, fehlender Verhältnismäßigkeit oder unzulässiger Motivationen (z.B. Diskriminierung). Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob ein Kündigungsschutzverfahren Erfolgsaussichten hat, und vertritt Sie vor dem zuständigen Arbeitsgericht. Ziel ist es, die Kündigung für unwirksam erklären zu lassen oder zumindest eine hohe Abfindung zu verhandeln.
Abfindungen für Geschäftsführer sind in der Regel deutlich höher als für normale Arbeitnehmer. Die Höhe hängt von Ihrer Vergütung, Ihrer Betriebszugehörigkeit, den Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzverfahrens und Ihrer Verhandlungsposition ab. Die Kanzlei Katja Schade verhandelt für Sie eine angemessene Abfindung. Dabei werden auch weitere Aspekte berücksichtigt – etwa die Auszahlung von Tantiemen, die Gewährung von Altersversorgung, die Regelung von Wettbewerbsverboten und die Formulierung eines guten Zeugnisses.
Abberufungen und Kündigungen von Geschäftsführern sind oft mit schweren Vorwürfen verbunden – etwa Untreue, Pflichtverletzungen, Interessenkonflikte oder Vertrauensverlust. Diese Vorwürfe können nicht nur zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen, sondern auch zu strafrechtlichen Ermittlungen oder Schadensersatzforderungen. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen ungerechtfertigte Vorwürfe und entwickelt eine Strategie, die Ihre Reputation schützt. Die Kanzlei handelt diskret und koordiniert bei Bedarf die Verteidigung mit Strafverteidigern und Zivilrechtlern.
Für Führungskräfte ist die berufliche Reputation oft entscheidend für die weitere Karriere. Eine Abberufung oder Kündigung mit schweren Vorwürfen kann Ihre Zukunftschancen erheblich beeinträchtigen – selbst wenn die Vorwürfe sich als haltlos erweisen. Die Kanzlei Katja Schade entwickelt Strategien, die Ihre Reputation schützen – etwa durch diskrete Verhandlungen, die Vereinbarung von Stillschweigeklauseln und die Formulierung eines guten Zeugnisses. Auch die öffentliche Kommunikation wird berücksichtigt – etwa ob die Trennung als einvernehmlich dargestellt werden sollte.
Oft wird Geschäftsführern ein Aufhebungsvertrag angeboten, um eine Abberufung oder Kündigung zu vermeiden. Doch Aufhebungsverträge bergen erhebliche Risiken – Sie verzichten auf Kündigungsschutz, es droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und oft sind die Konditionen zugunsten des Unternehmens formuliert. Die Kanzlei Katja Schade prüft jeden Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung und verhandelt bessere Konditionen. Haben Sie bereits unterschrieben, prüft die Kanzlei, ob der Vertrag anfechtbar ist.
Geschäftsführerverträge enthalten oft Wettbewerbsverbote, die auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten. Diese Verbote können Ihre berufliche Zukunft erheblich einschränken. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob das Wettbewerbsverbot wirksam und verhältnismäßig ist und ob Sie Anspruch auf eine Karenzentschädigung haben. Ist das Wettbewerbsverbot zu weitgehend, kann die Kanzlei eine Anpassung oder Aufhebung verhandeln. Auch Verschwiegenheitspflichten und Herausgabeansprüche werden geprüft.
Nach einer Abberufung oder Kündigung bestehen oft noch Gehaltsansprüche, etwa für die Kündigungsfrist oder für geleistete Arbeit. Auch die Auszahlung von Tantiemen oder Boni wird oft streitig. Die Kanzlei Katja Schade prüft Ihre Ansprüche auf Gehalt, Tantieme und Boni und setzt diese außergerichtlich oder gerichtlich durch. Dabei werden auch steuerliche Aspekte berücksichtigt, um eine optimale Nettolösung zu erreichen.
Die Kanzlei Katja Schade betreut Geschäftsführer und Führungskräfte aus ganz Deutschland. Dank der Möglichkeit zur Videokonferenz ist eine bundesweite Betreuung problemlos möglich. Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen, sondern können die Beratung bequem von Ihrem Standort aus wahrnehmen. Auch Verhandlungen mit dem Unternehmen oder dessen Anwälten können digital geführt werden. Ist ein Gerichtsverfahren erforderlich, vertritt die Kanzlei Sie vor dem zuständigen Arbeitsgericht – egal ob in München, Hamburg oder Berlin.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade vertraulich – telefonisch oder per E-Mail. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen diskreten Termin – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch schildern Sie Ihre Situation, legen Ihre Unterlagen vor (Anstellungsvertrag, Abberufungsbeschluss, Kündigungsschreiben) und erläutern die Vorwürfe. Rechtsanwältin Katja Schade analysiert die rechtliche Lage, bewertet die Erfolgsaussichten und entwickelt eine erste Strategie.

Lösungsentwicklung

Nach Mandatserteilung entwickelt die Kanzlei Katja Schade eine umfassende Strategie. Zunächst wird geprüft, ob die Abberufung und die Kündigung rechtlich angreifbar sind. Dann wird entschieden, ob zunächst außergerichtlich verhandelt werden soll oder ob sofort eine Kündigungsschutzklage eingereicht wird. Die Kanzlei sammelt alle notwendigen Unterlagen und Beweismittel und entwickelt eine Argumentation, die Ihre Position stärkt.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in Verhandlungen mit dem Unternehmen oder dessen Anwälten und vor Gericht. Ziel ist es, eine Lösung zu erreichen, die Ihre Position sichert oder eine angemessene Abfindung vorsieht. Dabei wird auch auf die diskrete Abwicklung geachtet, um Ihre Reputation zu schützen. Nach Abschluss der Verhandlungen oder des Verfahrens unterstützt die Kanzlei Sie bei der Umsetzung der Vereinbarung.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Katja Schade verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Vertretung von Geschäftsführern und leitenden Angestellten in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und seit 2025 als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet – eine Anerkennung, die nur wenige Anwälte erreichen. Die Kanzlei hat bereits in hochkomplexen Fällen erfolgreich vertreten – etwa bei Geschäftsführerkündigungen mit schwerwiegenden Vorwürfen. Die Arbeitsweise der Kanzlei ist geprägt von Diskretion, strategischem Vorgehen und persönlicher Betreuung. Sie erhalten keine anonyme Massenabfertigung, sondern eine Anwältin, die Ihre besondere Situation versteht und Lösungen entwickelt, die zu Ihrer Lebenssituation passen. Die Kanzlei ist bundesweit mit Kollegen vernetzt – bei Bedarf kann auf ein starkes Netzwerk von Gesellschaftsrechtlern, Strafverteidigern und Steuerberatern zurückgegriffen werden. Ihr Leitsatz: „Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Ihre Vorteile

Warum sollten Sie die Kanzlei Katja Schade für Ihre Geschäftsführerangelegenheit wählen? Die Kanzlei verbindet höchste fachliche Qualifikation mit persönlicher Betreuung. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und kennt die rechtlichen Besonderheiten bei der Vertretung von Führungskräften. Sie weiß, dass es bei Geschäftsführern nicht nur um juristische Fragen, sondern auch um Reputation, Zukunftschancen und persönliche Krisenbewältigung geht. Die Kanzlei handelt diskret und entwickelt Strategien, die Ihre berufliche Zukunft schützen. Auch die bundesweite Vertretung per Videokonferenz ist ein Vorteil – Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen. Die Kanzlei ist zudem bundesweit vernetzt und kann bei Bedarf auf spezialisierte Kollegen zurückgreifen.

Erfolgsgeschichten

Geschäftsführer­kündigung wegen sexueller Belästigung

Ausgangssituation/Problem:
Ein Geschäftsführer erhielt eine außerordentliche fristlose Kündigung nach dem Vorwurf der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Der Vorwurf war haltlos, bedrohte jedoch seine berufliche Existenz und Reputation.

Herausforderung:
Schwerwiegende Vorwürfe wie sexuelle Belästigung führen häufig zu unwiderruflichen Reputationsschäden, selbst wenn sie sich als falsch erweisen. Der Mandant stand unter enormem Druck und benötigte schnelle, effektive rechtliche Hilfe.

Lösungsweg:
Die Kanzlei Katja Schade übernahm das Mandat sofort und führte ein Kündigungsschutzverfahren. Im Verfahren konnte die Kanzlei systematisch die Haltlosigkeit des Vorwurfs herausarbeiten und die rechtlichen Schwächen der Kündigung aufzeigen.

Resultat:
Das Arbeitsverhältnis wurde gerettet – der Geschäftsführer konnte seine Position behalten und seine berufliche Reputation wiederherstellen.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Häufige Fragen

Die Abberufung betrifft Ihre Organstellung als Geschäftsführer und ist gesellschaftsrechtlich zu prüfen. Die Kündigung betrifft Ihren Anstellungsvertrag und ist arbeitsrechtlich zu prüfen. Oft erfolgen beide gleichzeitig, aber sie sind rechtlich zu unterscheiden. Die Abberufung beendet nur die Organstellung, nicht automatisch das Arbeitsverhältnis.
Geschäftsführer genießen oft keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, da sie als leitende Angestellte gelten. Dennoch kann die Kündigung rechtswidrig sein – etwa wegen Verstoßes gegen Treu und Glauben oder fehlender Verhältnismäßigkeit. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob ein Kündigungsschutzverfahren Erfolgsaussichten hat.
Abfindungen für Geschäftsführer sind in der Regel deutlich höher als für normale Arbeitnehmer. Die Höhe hängt von Ihrer Vergütung, Ihrer Betriebszugehörigkeit und Ihrer Verhandlungsposition ab. Die Kanzlei Katja Schade verhandelt für Sie eine angemessene Abfindung, die Ihrem Status entspricht.
Die Auszahlung von Tantiemen wird oft streitig nach einer Abberufung. Die Kanzlei Katja Schade prüft Ihre Ansprüche und setzt diese außergerichtlich oder gerichtlich durch. Dabei wird auch berücksichtigt, ob die Tantieme bereits verdient wurde oder noch von zukünftigen Ereignissen abhängt.
Das hängt von der Wirksamkeit und dem Umfang des Wettbewerbsverbots ab. Die Kanzlei Katja Schade prüft, ob das Wettbewerbsverbot verhältnismäßig ist und ob Sie Anspruch auf eine Karenzentschädigung haben. Ist das Wettbewerbsverbot zu weitgehend, kann die Kanzlei eine Anpassung oder Aufhebung verhandeln.
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne diesen vorher von einem Anwalt prüfen zu lassen. Aufhebungsverträge bergen erhebliche Risiken und sind oft zugunsten des Unternehmens formuliert. Die Kanzlei Katja Schade prüft jeden Aufhebungsvertrag und verhandelt bessere Konditionen.
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. In der Regel vergehen vom Gütetermin bis zur Kammerverhandlung 3 bis 6 Monate. Viele Verfahren enden bereits im Gütetermin mit einem Vergleich. Bei Berufung kann sich das Verfahren um weitere 6 bis 12 Monate verlängern.
Ja, die Kanzlei Katja Schade bietet Videokonferenzen an und betreut Geschäftsführer aus ganz Deutschland. Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen, sondern können die Beratung bequem von Ihrem Standort aus wahrnehmen.
Die Kosten richten sich nach Ihrer Vergütung als Geschäftsführer und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kanzlei Katja Schade gibt Ihnen im Erstgespräch eine transparente Kostenschätzung. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten.
Die Kanzlei Katja Schade handelt diskret und entwickelt Strategien, die Ihre Reputation schützen – etwa durch diskrete Verhandlungen, Stillschweigeklauseln und die Formulierung eines guten Zeugnisses. Auch die öffentliche Kommunikation wird berücksichtigt.

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