Anwalt Verkehrsstrafrecht

Verteidigung Ihres Führerscheins und Ihrer Zukunft

Als Dreifach-Fachanwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht steht Ihnen die Kanzlei Katja Schade zur Seite – mit einzigartiger Kombination aus Focus-Auszeichnung in allen drei Gebieten und dem Ziel, Ihren Führerschein, Ihre Mobilität und Ihre berufliche Existenz zu retten.

Ihre Ansprüche durchsetzen – Verkehrsstrafrecht

Wurden Sie mit einer Verkehrsstraftat konfrontiert und droht Ihnen der Verlust des Führerscheins? Verkehrsstraftaten wie Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr oder Gefährdung des Straßenverkehrs können zu Geld- oder Freiheitsstrafen, zum Entzug der Fahrerlaubnis und zu Eintragungen im Führungszeugnis führen. Für viele Menschen bedeutet der Verlust des Führerscheins nicht nur eine Einschränkung der Mobilität, sondern auch eine berufliche Existenzbedrohung: Berufskraftfahrer, Handwerker, Außendienstmitarbeiter, Pflegekräfte oder Erzieherinnen auf dem Land – sie alle sind auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Wer seinen Führerschein verliert, riskiert nicht selten auch seinen Arbeitsplatz. Die Kanzlei Katja Schade ist Dreifach-Fachanwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht – eine einzigartige Kombination, die nur sehr wenige Anwältinnen in Deutschland vorweisen können. Das bedeutet für Sie: Die Kanzlei verteidigt Sie nicht nur strafrechtlich und verkehrsrechtlich, sondern kennt auch die arbeitsrechtlichen Konsequenzen eines Führerscheinverlusts und kann alle drei Dimensionen in Ihrer Verteidigung berücksichtigen. Seit 2025 ist Rechtsanwältin Katja Schade als Focus Top-Anwalt in allen drei Rechtsgebieten ausgezeichnet – eine Anerkennung, die nur sehr wenige Anwälte erreichen. Sie erhalten eine Verteidigung, die auf Freispruch, Strafmilderung oder Erhalt des Führerscheins abzielt. Die Kanzlei entwickelt eine Strategie, die alle Aspekte Ihres Falls berücksichtigt – von der strafrechtlichen Verteidigung über die Fahrerlaubnis-Frage bis zur Vermeidung von Punkten in Flensburg und dem Schutz Ihres Arbeitsverhältnisses. Ziel ist es, dass Sie Ihre Mobilität und Ihre berufliche Zukunft behalten.

Unsere Leistungen im Verkehrsstrafrecht

Der Vorwurf der Fahrerflucht (§ 142 StGB) – juristisch unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – ist eine der häufigsten Verkehrsstraftaten. Er liegt vor, wenn Sie nach einem Unfall den Unfallort verlassen, ohne Ihre Feststellungspflichten zu erfüllen – d.h. ohne den anderen Unfallbeteiligten Ihre Personalien mitzuteilen oder eine angemessene Zeit zu warten. Die Strafen sind erheblich – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte in Flensburg. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Fahrerflucht-Vorwürfe und prüft, ob die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Oft gibt es Verteidigungsansätze – etwa wenn Sie den Unfall nicht bemerkt haben, wenn Sie davon ausgehen durften, dass kein Schaden entstanden ist, oder wenn Sie nur kurz entfernt waren und dann zurückgekehrt sind. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Freispruch, Einstellung gegen Auflagen oder Strafmilderung abzielt. Besonders wichtig: Als Fachanwältin für Arbeitsrecht weiß die Kanzlei, dass ein Führerscheinverlust für viele Mandanten unmittelbare arbeitsrechtliche Folgen haben kann – bis hin zur Kündigung. Dieser Zusammenhang wird in der Verteidigung von Anfang an mitgedacht.
Der Vorwurf der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) liegt vor, wenn Sie ein Fahrzeug führen, obwohl Sie fahruntüchtig sind – etwa weil Sie Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert haben. Die Grenze liegt bei 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen oder bei 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit. Die Strafen sind erheblich – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte in Flensburg. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Trunkenheitsvorwürfe und prüft, ob die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Oft gibt es Verteidigungsansätze – etwa wenn die Blutprobe fehlerhaft entnommen wurde, wenn das Atemalkoholmessgerät fehlerhaft war, oder wenn Sie gar nicht gefahren sind. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Freispruch oder Strafmilderung abzielt. Wer beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, muss zudem wissen: Je nach Arbeitsvertrag und Tätigkeit kann ein Fahrerlaubnisentzug einen Kündigungsgrund darstellen. Die Kanzlei kennt beide Seiten und schützt Sie umfassend.
Der Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) liegt vor, wenn Sie durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten Leib oder Leben anderer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährden. Typische Fälle sind überhöhte Geschwindigkeit, riskante Überholmanöver oder Rotlichtverstöße. Die Strafen sind erheblich – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis und drei Punkte in Flensburg. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Gefährdungsvorwürfe und prüft insbesondere, ob Ihr Verhalten tatsächlich grob verkehrswidrig und rücksichtslos war und ob eine konkrete Gefahr entstanden ist.
Kommt es bei einem Verkehrsunfall zu Verletzungen anderer Personen, kann Ihnen fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) vorgeworfen werden. Die Strafen reichen von Geldstrafe bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen diesen Vorwurf und prüft, ob Sie tatsächlich fahrlässig gehandelt haben – d.h. ob Sie die Sorgfaltspflichten verletzt haben. Oft sind Unfälle unvorhersehbar oder auf äußere Umstände zurückzuführen, die Sie nicht beeinflussen konnten. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Freispruch oder Einstellung gegen Auflagen abzielt.
Kommt es bei einem Verkehrsunfall zum Tod einer anderen Person, kann Ihnen fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) vorgeworfen werden. Die Strafen sind erheblich – Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen diesen schweren Vorwurf und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Strafmilderung abzielt. Oft sind solche Unfälle tragische Ereignisse, bei denen Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Die Kanzlei sorgt dafür, dass alle entlastenden Umstände berücksichtigt werden.
Für viele Menschen ist der Führerschein existenziell wichtig – beruflich wie privat. Als Berufskraftfahrer, Handwerker, Außendienstmitarbeiter, Pflegekraft oder Erzieher in ländlichen Regionen ohne ausreichenden ÖPNV hängt am Führerschein nicht nur die Mobilität, sondern die berufliche Existenz. Die Kanzlei Katja Schade kämpft für den Erhalt Ihres Führerscheins – sowohl im Strafverfahren als auch im Verfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht kennt die Kanzlei zudem die arbeitsrechtliche Dimension: Sie argumentiert gegenüber Gericht und Behörde, welche konkreten beruflichen Konsequenzen ein Führerscheinverlust für Sie hätte – ein Argument, das Richter und Behörden oft überzeugt.
Verlieren Sie infolge einer Verkehrsstraftat Ihren Führerschein, kann Ihr Arbeitgeber dies zum Anlass für eine Kündigung nehmen – besonders wenn die Fahrerlaubnis eine arbeitsvertragliche Voraussetzung Ihrer Tätigkeit ist. Als Dreifach-Fachanwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht ist die Kanzlei Katja Schade in einer einzigartigen Position, Sie auf beiden Fronten gleichzeitig zu vertreten: Sie kämpft für den Erhalt des Führerscheins und wehrt zugleich eine ungerechtfertigte Kündigung ab. Diese ganzheitliche Vertretung ist ein entscheidender Vorteil gegenüber Anwälten, die nur ein Rechtsgebiet abdecken.
Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg können zu Verwarnungen, Aufbauseminaren oder zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Kanzlei Katja Schade entwickelt Strategien, um Punkte zu vermeiden oder abzubauen – etwa durch Freispruch im Strafverfahren, durch Einstellung des Verfahrens oder durch Teilnahme an Punkteabbauprogrammen.
Auch bei Ordnungswidrigkeiten – etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen oder Abstandsverstößen – vertritt die Kanzlei Katja Schade Ihre Interessen. Die Kanzlei prüft den Bußgeldbescheid, legt Einspruch ein und vertritt Sie vor dem Amtsgericht. Oft können Bußgelder reduziert oder aufgehoben werden – etwa durch Messfehler, Verfahrensfehler oder Verjährung.
In manchen Fällen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) an – etwa bei Alkohol- oder Drogendelikten oder bei acht Punkten in Flensburg. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie über die Vorbereitung auf die MPU und vermittelt bei Bedarf MPU-Vorbereitungskurse. Ziel ist es, dass Sie die MPU bestehen und Ihren Führerschein wiedererlangen.
Die Kanzlei Katja Schade betreut Mandanten aus ganz Deutschland in Verkehrsstrafrecht-Verfahren. Dank der Möglichkeit zur Videokonferenz ist eine bundesweite Betreuung problemlos möglich. Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen, sondern können die Beratung bequem von Ihrem Standort aus wahrnehmen.
Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, berät die Kanzlei Katja Schade Sie über die Wiedererteilung. Dazu gehört die Prüfung, ob die Sperrfrist abgelaufen ist, ob eine MPU erforderlich ist und welche Unterlagen für die Wiedererteilung benötigt werden. Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Beantragung und sorgt dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil – und arbeitsfähig – sind.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade telefonisch oder per E-Mail und schildern Ihr Anliegen. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen Termin – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch schildern Sie den Sachverhalt, legen Ihre Unterlagen vor (Vorladung, Anklageschrift, Bußgeldbescheid, Führerschein) und erläutern die Vorwürfe. Rechtsanwältin Katja Schade analysiert die rechtliche Lage aus strafrechtlicher, verkehrsrechtlicher und – wo relevant – arbeitsrechtlicher Perspektive, bewertet die Erfolgsaussichten und entwickelt eine erste Strategie. Sie erhalten eine transparente Kostenschätzung.

Lösungsentwicklung

Nach Mandatserteilung nimmt die Kanzlei Katja Schade Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und analysiert die Beweislage. Auf Grundlage der Akteneinsicht entwickelt die Kanzlei eine Verteidigungsstrategie – etwa ob Sie aussagen sollten oder ob Sie schweigen sollten. Die Kanzlei bereitet Sie auf Vernehmungen oder Hauptverhandlungen vor und prüft zugleich, welche arbeitsrechtlichen Schritte parallel erforderlich sein könnten.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Phasen des Verfahrens – vom Vorverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Ziel ist ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens, eine milde Strafe oder der Erhalt Ihres Führerscheins. Nach Abschluss des Verfahrens berät die Kanzlei Sie über die Folgen des Urteils und unterstützt Sie bei der Wiedererteilung des Führerscheins sowie – falls erforderlich – beim Schutz Ihres Arbeitsverhältnisses.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Katja Schade ist Dreifach-Fachanwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht – eine einzigartige Kombination, die bundesweit nur sehr wenige Anwältinnen vorweisen können. Rechtsanwältin Katja Schade ist seit 2025 als Focus Top-Anwalt in allen drei Rechtsgebieten ausgezeichnet. Diese Qualifikation ermöglicht eine ganzheitliche Vertretung, die Verkehrsstrafrecht, Fahrerlaubnisrecht und die arbeitsrechtlichen Folgen eines Führerscheinverlusts gleichzeitig im Blick hat. Für Mandanten, bei denen die Fahrerlaubnis mit dem Arbeitsplatz verknüpft ist, ist dieser Dreifach-Ansatz ein entscheidender Vorteil. Die Kanzlei ist bundesweit mit Kollegen vernetzt und kann bei Bedarf auf ein starkes Netzwerk zurückgreifen. Die Kanzlei bietet Videokonferenzen an, sodass eine bundesweite Betreuung problemlos möglich ist. Ihr Leitsatz: „Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Diese Haltung prägt die engagierte Vertretung Ihrer Interessen.

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Ihre Vorteile

Warum sollten Sie die Kanzlei Katja Schade für Ihr Verkehrsstrafrecht-Verfahren wählen? Die Kanzlei ist Dreifach-Fachanwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht – eine Kombination, die nur sehr wenige Anwälte in Deutschland haben. Diese Dreifach-Qualifikation ermöglicht eine umfassende Vertretung, die alle Aspekte Ihres Falls berücksichtigt: die strafrechtliche Verteidigung, den Führerscheinerhalt und den Schutz Ihres Arbeitsverhältnisses. Wer beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, braucht keine Teilberatung – er braucht eine Anwältin, die alle Konsequenzen gleichzeitig im Blick hat. Die Focus-Auszeichnung in allen drei Rechtsgebieten ist ein weiteres Qualitätsmerkmal. Die bundesweite Vertretung per Videokonferenz macht die Kanzlei auch außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns erreichbar.

Erfolgsgeschichten

Erfolgreiche Führerscheinrettung bei Fahrerflucht

Ausgangssituation/Problem:
Ein Mandant wurde der Fahrerflucht beschuldigt, nachdem er sich nach einem Parkrempler kurz entfernt hatte. Ihm drohten Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis.

Herausforderung:
Der Mandant war beruflich auf seinen Führerschein angewiesen. Ein Verlust hätte nicht nur seine Mobilität, sondern auch sein Arbeitsverhältnis gefährdet – sein Arbeitgeber hatte bereits signalisiert, dass ein Fahrerlaubnisentzug eine Kündigung nach sich ziehen würde.

Lösungsweg:
Die Kanzlei Katja Schade entwickelte eine Verteidigungsstrategie, die darauf abzielte, dass der Mandant nur kurz entfernt war und dann zurückgekehrt ist. Zudem wurde die berufliche Abhängigkeit vom Führerschein gegenüber dem Gericht als gewichtiges Argument eingebracht.

Resultat:
Es wurde eine Einstellung gegen Auflagen erreicht. Der Mandant konnte seinen Führerschein behalten – und damit auch seinen Arbeitsplatz.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Schwerpunkte im Verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrechtliche Verfahren reichen von Bußgeldsachen bis hin zu Strafverfahren mit erheblichen Konsequenzen für Führerschein und Freiheit. Kanzlei Schade verteidigt in den wichtigsten Bereichen des Verkehrsstrafrechts — mit Fachanwaltskompetenz im Verkehrsrecht und Strafrecht zugleich.
Tatvorwurf §142 StGB — Führerschein und Freiheit verteidigen

Anwalt bei Fahrerflucht

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kann den Führerscheinentzug und eine Freiheitsstrafe bedeuten — auch wenn der Schaden gering war. Kanzlei Schade prüft, ob der Tatvorwurf tatsächlich haltbar ist, und setzt alles daran, die beruflichen und persönlichen Folgen für Sie so gering wie möglich zu halten.

Häufige Fragen zum Verkehrsstrafrecht

Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt und machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei ohne anwaltliche Beratung. Die Kanzlei Katja Schade steht Ihnen zur Verfügung.
Ja, bei Verkehrsstraftaten droht oft der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Kanzlei Katja Schade kämpft für den Erhalt Ihres Führerscheins.
Ein Fahrverbot ist eine Nebenstrafe für 1–3 Monate, danach bekommen Sie Ihren Führerschein zurück. Die Fahrerlaubnisentziehung ist eine Hauptfolge und bedeutet, dass Ihre Fahrerlaubnis erlischt und Sie diese nach einer Sperrfrist neu beantragen müssen.
Das hängt vom Einzelfall ab – insbesondere davon, ob die Fahrerlaubnis eine vertraglich vereinbarte Voraussetzung Ihrer Tätigkeit ist. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht prüft die Kanzlei Katja Schade, ob eine solche Kündigung rechtmäßig wäre, und verteidigt Sie auch auf dieser Ebene.
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Einfache Verfahren können nach wenigen Monaten beendet sein, komplexe Verfahren können länger dauern.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Die Kanzlei Katja Schade gibt Ihnen im Erstgespräch eine transparente Kostenschätzung.
Ja, auch bei Bußgeldverfahren ist anwaltliche Vertretung sinnvoll. Die Kanzlei Katja Schade prüft den Bußgeldbescheid und legt bei Bedarf Einspruch ein.
Eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) wird angeordnet, wenn Zweifel an Ihrer Fahreignung bestehen. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie über die Vorbereitung.
Ja, die Kanzlei Katja Schade bietet Videokonferenzen an und betreut Mandanten aus ganz Deutschland.
Das Urteil wird im Führungszeugnis eingetragen. Nach bestimmten Fristen können Eintragungen getilgt werden. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie über die Folgen.
Ja, die Kanzlei Katja Schade ist auch Fachanwältin für Verkehrsrecht und kann Sie auch bei zivilrechtlichen Fragen nach Verkehrsunfällen beraten.

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