Vergewaltigungsvorwurf? Nebenklage als Opfer?

Anwältin Vergewaltigung – Diskrete Verteidigung bei schwerem Vorwurf

Als Fachanwältin für Strafrecht und Focus Top-Anwalt steht Ihnen die Kanzlei Katja Schade zur Seite – diskret, kompetent und mit dem Ziel, Sie gegen ungerechtfertigte oder überzogene Vorwürfe konsequent zu verteidigen.

Ihre Verteidigung bei Vergewaltigungsvorwurf

Wurden Sie mit dem Vorwurf einer Vergewaltigung konfrontiert? Der Vorwurf der Vergewaltigung ist einer der schwersten Vorwürfe im Strafrecht mit gravierenden Folgen für Beschuldigte. Vergewaltigungsvorwürfe können zu langjährigen Freiheitsstrafen (mindestens zwei Jahre, bis zu 15 Jahren), Eintragungen im Führungszeugnis und unwiederbringlichen Reputationsschäden führen – selbst wenn die Vorwürfe sich als haltlos erweisen. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Beschuldigte mit Professionalität, Diskretion und dem erforderlichen strategischen Weitblick. Das bedeutet: Sie erhalten eine Verteidigung, die Ihre Unschuld beweist oder zumindest begründete Zweifel an der Tatversion der Staatsanwaltschaft sät. Die Kanzlei prüft die Vorwürfe kritisch, analysiert die Beweislage, sammelt entlastende Beweismittel und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Reputation schützt. Oft stehen sich bei Vergewaltigungsvorwürfen Aussage gegen Aussage gegenüber, ohne dass objektive Beweise vorliegen. Die Kanzlei prüft die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen, deckt Widersprüche auf und sorgt dafür, dass Sie ein faires Verfahren erhalten. Als Fachanwältin für Strafrecht und Focus Top-Anwalt verbindet Rechtsanwältin Katja Schade höchste fachliche Qualifikation mit persönlicher Betreuung, die die besondere Schwere dieser Vorwürfe ernst nimmt.

Unsere Leistungen

Der Vorwurf der Vergewaltigung (§ 177 StGB) ist die schwerste Form der sexuellen Nötigung. Er liegt vor, wenn eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen der anderen Person erfolgt. Die Strafen sind besonders hoch – mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe, in schweren Fällen bis zu 15 Jahren. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Vergewaltigungsvorwürfe und entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Freispruch oder Strafmilderung abzielt. Oft beruhen Vergewaltigungsvorwürfe auf Missverständnissen, Konflikten in Beziehungen oder falschen Anschuldigungen. Ein zentraler Punkt ist oft die Frage, ob der Wille erkennbar war – denn nur wenn Sie den entgegenstehenden Willen erkennen konnten, liegt eine Vergewaltigung vor. Die Kanzlei sorgt dafür, dass Sie ein faires Verfahren erhalten und nicht vorverurteilt werden.
Die sexuelle Nötigung ist der Oberbegriff für verschiedene Formen sexueller Gewalt. Sie umfasst nicht nur Vergewaltigung, sondern auch andere erzwungene sexuelle Handlungen – etwa durch Gewalt, Drohung oder Ausnutzung einer schutzlosen Lage. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Vorwürfe der sexuellen Nötigung und prüft, ob die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Oft fehlt es an einem der erforderlichen Elemente – etwa weil keine Nötigung vorlag, weil die andere Person einverstanden war oder weil Sie vom Einverständnis ausgehen durften. Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Unschuld beweist oder die Vorwürfe relativiert.
Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Phasen des Vergewaltigungsverfahrens – vom Vorverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Im Vorverfahren wird geprüft, ob Beweise für eine Anklage ausreichen. Die Kanzlei nimmt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. In der Hauptverhandlung vertritt die Kanzlei Sie kompetent und diskret vor Gericht. Ziel ist ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe.
Die Kanzlei Katja Schade nimmt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und analysiert die Beweislage. Dazu gehört die Prüfung von Zeugenaussagen, medizinischen Gutachten, DNA-Spuren und elektronischen Beweismitteln. Oft stellt sich heraus, dass die Beweise nicht ausreichend sind, dass Widersprüche bestehen oder dass Beweise rechtswidrig erlangt wurden. Die Kanzlei entwickelt auf Grundlage der Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Erfolgsaussichten maximiert. Auch die Frage, ob entlastende Beweise übersehen wurden, wird geprüft.
Bei Vergewaltigungsvorwürfen steht oft Aussage gegen Aussage. Die Glaubwürdigkeit der Zeugen ist daher entscheidend. Die Kanzlei Katja Schade arbeitet bei Bedarf mit Glaubwürdigkeitsgutachtern zusammen und prüft die Aussagen kritisch. Oft zeigen sich Widersprüche, Suggestionen oder nachträgliche Verfälschungen in den Aussagen. Auch die Frage, ob die Aussage durch Dritte beeinflusst wurde (z.B. durch Therapeuten, Freunde), wird geprüft.
Der Vorwurf einer Vergewaltigung kann Ihre berufliche und private Reputation nachhaltig schädigen – selbst wenn er sich als haltlos erweist. Die Kanzlei Katja Schade entwickelt Strategien, die Ihren Ruf schützen – etwa durch diskrete Verhandlungen, durch Öffentlichkeitsarbeit (falls nötig) und durch rechtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen gegen rufschädigende Äußerungen. Die Kanzlei handelt schnell und diskret, um den Schaden zu begrenzen. Auch die Frage, ob Ihr Name in der Presse genannt werden darf, wird geklärt.
Die Kanzlei Katja Schade betreut Mandanten aus ganz Deutschland in Vergewaltigungsverfahren. Dank der Möglichkeit zur Videokonferenz ist eine bundesweite Betreuung problemlos möglich. Gerade bei diesem sensiblen Thema ist es oft angenehmer, die Beratung von zu Hause aus wahrzunehmen. Die Kanzlei sorgt für einen geschützten Rahmen, in dem Sie offen über Ihre Situation sprechen können.
Die Kanzlei Katja Schade arbeitet bei Bedarf mit Gutachtern zusammen – etwa bei Glaubwürdigkeitsgutachten oder bei psychologischen Gutachten zur Schuldfähigkeit. Diese interdisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht eine umfassende Verteidigung, die alle Aspekte Ihres Falls berücksichtigt.
In manchen Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (§ 153a StPO) erreicht werden – etwa wenn die Beweislage unklar ist oder wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung fehlt. Die Kanzlei Katja Schade verhandelt mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung und sorgt dafür, dass die Auflagen zumutbar sind. Eine Einstellung hat den Vorteil, dass Sie nicht vorbestraft sind und dass das Verfahren schnell beendet wird.
In manchen Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (§ 153a StPO) erreicht werden – etwa wenn die Beweislage unklar ist oder wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung fehlt. Die Kanzlei Schade verhandelt mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung und sorgt dafür, dass die Auflagen zumutbar sind. Eine Einstellung hat den Vorteil, dass Sie nicht vorbestraft sind und dass das Verfahren schnell beendet wird.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade vertraulich – telefonisch oder per E-Mail. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen diskreten Termin – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch schildern Sie Ihre Situation in einem geschützten Rahmen. Rechtsanwältin Katja Schade hört Ihnen zu, stellt gezielte Fragen und erklärt Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Sie erhalten eine transparente Kostenschätzung und eine Einschätzung, wie das Verfahren ablaufen könnte.

Lösungsentwicklung

Nach Mandatserteilung entwickelt die Kanzlei Katja Schade eine individuelle Verteidigungsstrategie: Die Kanzlei nimmt Akteneinsicht, prüft die Vorwürfe kritisch und sammelt entlastende Beweismittel. Falls erforderlich, werden Gutachter eingeschaltet.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Das Ziel: Freispruch, Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe. Nach Abschluss des Verfahrens berät die Kanzlei Sie über die weiteren Folgen und nächsten Schritte.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Katja Schade verfügt über Erfahrung in Vergewaltigungsverfahren und hat bereits in hochsensiblen Fällen erfolgreich vertreten. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Strafrecht und seit 2025 als Focus Top-Anwalt ausgezeichnet. Die Arbeitsweise der Kanzlei ist geprägt von Diskretion, Empathie und Professionalität. Die Kanzlei versteht, dass Vergewaltigungsvorwürfe ein hochsensibles Thema sind, das Fingerspitzengefühl erfordert. Sie erhalten keine wertende, sondern eine sachliche und lösungsorientierte Beratung. Die Kanzlei ist bundesweit mit Kollegen vernetzt – bei Bedarf kann auf ein starkes Netzwerk von Gutachtern und Psychologen zurückgegriffen werden. Die Kanzlei bietet Videokonferenzen an, sodass eine bundesweite Betreuung problemlos möglich ist.

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Ihre Vorteile

Warum sollten Sie die Kanzlei Katja Schade für Ihr Vergewaltigungsverfahren wählen? Die Kanzlei verbindet höchste fachliche Qualifikation mit persönlicher Betreuung. Rechtsanwältin Katja Schade ist Fachanwältin für Strafrecht und kennt die rechtlichen Besonderheiten bei Vergewaltigungsverfahren. Sie weiß, dass es nicht nur um juristische Fragen, sondern auch um Reputation, Privatsphäre und persönliche Belastung geht. Die Kanzlei handelt diskret und entwickelt Strategien, die Ihre Interessen schützen. Auch die bundesweite Vertretung per Videokonferenz ist ein Vorteil – Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen, sondern können die Beratung bequem von Ihrem Standort aus wahrnehmen.

Erfolgsgeschichten

Neonatizid – Eingeschränkte Schuldfähigkeit durchgesetzt

Ausgangssituation/Problem: Eine junge Frau tötete ihr Neugeborenes unmittelbar nach der Geburt durch Druck auf die Brust. Die Schwangerschaft wurde nicht bemerkt, zusätzlich erfolgte Ablehnung durch Schwiegereltern. Ungewöhnliches Nachverhalten durch Versorgungsversuche des Leichnams.Herausforderung: Gutachter stellte volle Schuldfähigkeit fest mit dem Argument, dass keine Vorkehrungen für Geburt und Neugeborenes getätigt wurden.Lösungsweg: Die Kanzlei Katja Schade erarbeitete eine überzeugende Argumentation für eingeschränkte Schuldfähigkeit aufgrund der besonderen Umstände.Resultat: Das Gericht folgte der Argumentation und nahm aufgrund eingeschränkter Schuldfähigkeit einen minder schweren Fall an.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Häufige Fragen zum Thema Vergewaltigung

Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt und machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei ohne anwaltliche Beratung. Die Kanzlei Katja Schade steht Ihnen zur Verfügung.
Vergewaltigung ist die schwerste Form der sexuellen Nötigung. Sie liegt vor, wenn eine sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen der anderen Person erfolgt. Die Strafen sind besonders hoch.
Die Strafen reichen von zwei Jahren Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren bei besonders schweren Fällen. Die Kanzlei Katja Schade kämpft für eine milde Strafe oder einen Freispruch.
Bei vielen Vergewaltigungsvorwürfen gibt es keine objektiven Beweise, sondern nur die Aussagen der beteiligten Personen. In solchen Fällen ist die Glaubwürdigkeit der Zeugen entscheidend – und genau hier setzt die Verteidigung an.
Ein Glaubwürdigkeitsgutachten prüft, ob die Aussage eines Zeugen glaubhaft ist. Die Kanzlei Katja Schade arbeitet bei Bedarf mit Gutachtern zusammen.
Die Dauer hängt vom Einzelfall ab. Einfache Verfahren können nach wenigen Monaten beendet sein, komplexe Verfahren können mehrere Jahre dauern.
Ja, die Kanzlei Katja Schade bietet Videokonferenzen an und betreut Mandanten aus ganz Deutschland. Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen.
Die Kanzlei Katja Schade handelt diskret und schützt Ihre Privatsphäre. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Ja, in manchen Fällen kann bereits vor einer Hauptverhandlung eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden – etwa wenn die Beweislage dies hergibt. Die Kanzlei prüft diese Möglichkeit frühzeitig.

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