Anwalt Fahrerflucht

Retten Sie Ihren Führerschein und Ihren Arbeitsplatz

Vorwurf der Fahrerflucht? Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort? Als Dreifach-Fachanwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht steht Ihnen die Kanzlei Katja Schade zur Seite – mit Focus-Auszeichnung in allen drei Gebieten und einer Verteidigung, die Ihren Führerschein, Ihre Mobilität und Ihre berufliche Existenz schützt.

Ihre Ansprüche durchsetzen – Fahrerflucht

Wurden Sie mit dem Vorwurf der Fahrerflucht konfrontiert und fürchten Sie um Ihren Führerschein – und damit um Ihren Arbeitsplatz? Der Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) – umgangssprachlich Fahrerflucht – ist eine der häufigsten Verkehrsstraftaten und hat gravierende Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, Entzug der Fahrerlaubnis, drei Punkte in Flensburg und Eintragung im Führungszeugnis. Für viele Menschen bedeutet der Verlust des Führerscheins weit mehr als eine Einschränkung der Mobilität. Berufskraftfahrer verlieren ihren Job. Handwerker können keine Baustellen mehr anfahren. Außendienstmitarbeiter können ihre Kunden nicht mehr besuchen. Pflegekräfte auf dem Land können ihre Schichten nicht mehr wahrnehmen. Der Führerschein ist für diese Menschen keine Annehmlichkeit – er ist die Grundlage ihrer Existenz. Die Kanzlei Katja Schade ist Dreifach-Fachanwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht – eine einzigartige Kombination, die bundesweit nur sehr wenige Anwältinnen vorweisen können. Das bedeutet für Sie: Die Kanzlei kämpft nicht nur strafrechtlich und verkehrsrechtlich für Ihren Führerschein, sondern weiß auch genau, welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen, wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird – und wie sich diese abwenden lassen. Seit 2025 ist Rechtsanwältin Katja Schade als Focus Top-Anwalt in allen drei Rechtsgebieten ausgezeichnet. Sie erhalten eine Verteidigung, die auf Freispruch, Einstellung gegen Auflagen oder Erhalt des Führerscheins abzielt und dabei stets Ihre berufliche Situation im Blick behält.

Unsere Leistungen bei Fahrerflucht

Der Vorwurf der Fahrerflucht liegt vor, wenn Sie nach einem Unfall den Unfallort verlassen, ohne Ihre Feststellungspflichten zu erfüllen. Diese Pflichten bedeuten: Sie müssen am Unfallort angemessene Zeit warten, um den anderen Unfallbeteiligten Ihre Personalien mitzuteilen und Angaben zum Unfall zu machen. Wie lange Sie warten müssen, hängt von den Umständen ab – bei einem schweren Unfall mit hohem Schaden länger als bei einem Bagatellschaden. Die Kanzlei Katja Schade verteidigt Sie gegen Fahrerflucht-Vorwürfe und prüft, ob die Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen. Oft gibt es Verteidigungsansätze: Haben Sie den Unfall nicht bemerkt? Durften Sie davon ausgehen, dass kein Schaden entstanden ist? Waren Sie nur kurz entfernt und dann zurückgekehrt? Handelten Sie in einem Notfall? Die Kanzlei entwickelt eine Verteidigungsstrategie, die auf Freispruch oder Einstellung gegen Auflagen abzielt. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht bringt die Kanzlei die berufliche Abhängigkeit vom Führerschein von Anfang an als gewichtiges Argument in die Verteidigung ein.
Für viele Menschen ist der Führerschein existenziell – beruflich wie privat. Die Kanzlei Katja Schade kämpft für den Erhalt Ihres Führerscheins. Dazu gehört die Verteidigung im Strafverfahren, aber auch die verkehrsrechtliche Vertretung im Verfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde. Die Kanzlei prüft, ob eine Fahrerlaubnisentziehung gerechtfertigt ist, und argumentiert für den Erhalt oder zumindest für eine kurze Sperrfrist. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht weiß die Kanzlei außerdem, wie sie gegenüber Gericht und Behörde konkret und überzeugend darlegen kann, welche beruflichen Folgen ein Führerscheinverlust für Sie hätte – ein Argument, das in der Praxis oft den entscheidenden Unterschied macht.
Die Fahrerlaubnisentziehung ist eine Hauptfolge der Fahrerflucht und bedeutet, dass Ihre Fahrerlaubnis erlischt und Sie diese nach einer Sperrfrist neu beantragen müssen – oft mit MPU. Die Kanzlei Katja Schade entwickelt Strategien, um die Fahrerlaubnisentziehung zu vermeiden – etwa durch Freispruch im Strafverfahren, durch Einstellung des Verfahrens oder durch Argumentation vor der Fahrerlaubnisbehörde. Alternativ kämpft die Kanzlei für ein Fahrverbot statt Fahrerlaubnisentziehung – ein Fahrverbot ist eine Nebenstrafe für 1–3 Monate, danach bekommen Sie Ihren Führerschein automatisch zurück.
In vielen Fällen kann eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen (§ 153a StPO) erreicht werden – etwa wenn die Schuld gering ist, wenn Sie tätige Reue gezeigt haben oder wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung fehlt. Die Kanzlei Katja Schade verhandelt mit der Staatsanwaltschaft über eine Einstellung und sorgt dafür, dass die Auflagen zumutbar sind – etwa eine Geldauflage, gemeinnützige Arbeit oder eine Schadenswiedergutmachung. Eine Einstellung hat den Vorteil, dass Sie nicht vorbestraft sind und dass das Verfahren schnell beendet wird. Für Mandanten, deren Arbeitgeber eine Vorstrafe zum Anlass für eine Kündigung nehmen würde, ist dies oft der wichtigste Ausgang.
Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall tätige Reue zeigen – d.h. sich bei der Polizei melden und den Unfall nachmelden – kann dies strafmildernd wirken oder sogar zur Straffreiheit führen (§ 142 Abs. 4 StGB). Die Kanzlei Katja Schade berät Sie, ob und wie Sie tätige Reue zeigen sollten. Wichtig: Die 24-Stunden-Frist beginnt mit dem Unfall, nicht mit Ihrer Kenntnis vom Unfall. Die Kanzlei sorgt dafür, dass die tätige Reue korrekt erfolgt und dass Sie die Vorteile nutzen können.
Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Phasen des Fahrerflucht-Verfahrens – vom Vorverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Im Vorverfahren wird geprüft, ob Beweise für eine Anklage ausreichen. Die Kanzlei nimmt Akteneinsicht, prüft die Beweislage und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. In der Hauptverhandlung vertritt die Kanzlei Sie kompetent und kampferfahren vor Gericht. Ziel ist ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Strafe.
Die Kanzlei Katja Schade nimmt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und analysiert die Beweislage. Dazu gehört die Prüfung von Zeugenaussagen, Unfallspuren, Fotos und Gutachten. Oft stellt sich heraus, dass die Beweise nicht ausreichend sind, dass Widersprüche bestehen oder dass Sie den Unfall tatsächlich nicht bemerkt haben. Die Kanzlei entwickelt auf Grundlage der Akteneinsicht eine Verteidigungsstrategie, die Ihre Erfolgsaussichten maximiert.
Eine Verurteilung wegen Fahrerflucht führt zu drei Punkten in Flensburg. Diese Punkte können zu Verwarnungen, Aufbauseminaren oder zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Die Kanzlei Katja Schade entwickelt Strategien, um Punkte zu vermeiden – etwa durch Freispruch im Strafverfahren oder durch Einstellung des Verfahrens.
Wenn Sie beruflich auf Ihren Führerschein angewiesen sind, kann die Kanzlei Katja Schade eine berufliche Härtefallregelung beantragen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht kann die Kanzlei dabei nicht nur abstrakt argumentieren, sondern die konkrete arbeitsrechtliche Situation – etwa drohende Kündigung, Verlust der Berufsausübungsvoraussetzung, eingeschränkte Einsatzfähigkeit – präzise und überzeugend darstellen. In manchen Fällen kann so eine Ausnahmegenehmigung oder zumindest eine verkürzte Sperrfrist erreicht werden.
Die Kanzlei Katja Schade betreut Mandanten aus ganz Deutschland in Fahrerflucht-Verfahren. Dank der Möglichkeit zur Videokonferenz ist eine bundesweite Betreuung problemlos möglich. Sie müssen nicht nach Waren (Müritz) reisen, sondern können die Beratung bequem von Ihrem Standort aus wahrnehmen.
Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, berät die Kanzlei Katja Schade Sie über die Wiedererlangung. Dazu gehört die Prüfung, ob die Sperrfrist abgelaufen ist, ob eine MPU erforderlich ist und welche Unterlagen für die Wiedererteilung benötigt werden. Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Beantragung und sorgt dafür, dass Sie schnellstmöglich wieder mobil und berufsfähig sind.
Verlieren Sie infolge der Fahrerflucht-Anklage oder des Führerscheinentzugs Ihren Arbeitsplatz, weil Ihr Arbeitgeber dies zum Anlass für eine Kündigung nimmt, ist die Kanzlei Katja Schade als Fachanwältin für Arbeitsrecht unmittelbar handlungsbereit. Die Kanzlei prüft, ob die Kündigung rechtmäßig ist, ob Kündigungsschutz besteht und ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist. Diese doppelte Vertretung – im Strafverfahren und im Arbeitsrecht gleichzeitig – ist ein Alleinstellungsmerkmal der Kanzlei Katja Schade.

Unser Beratungsprozess

Erstberatung

Sie kontaktieren die Kanzlei Katja Schade sofort nach dem Vorwurf der Fahrerflucht – telefonisch oder per E-Mail. Die Kanzlei vereinbart mit Ihnen einen zeitnahen Termin – vor Ort in Waren (Müritz), telefonisch oder per Videokonferenz. Im Erstgespräch schildern Sie den Unfallhergang, legen Ihre Unterlagen vor (Vorladung, Anklageschrift, Führerschein) und erläutern die Vorwürfe. Rechtsanwältin Katja Schade analysiert die rechtliche Lage aus strafrechtlicher, verkehrsrechtlicher und arbeitsrechtlicher Perspektive, bewertet die Erfolgsaussichten und entwickelt eine erste Strategie. Sie erhalten eine transparente Kostenschätzung. Besonders wichtig: Die Kanzlei prüft sofort, ob die 24-Stunden-Frist für tätige Reue noch läuft.

Lösungsentwicklung

Nach Mandatserteilung nimmt die Kanzlei Katja Schade Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht und analysiert die Beweislage. Auf Grundlage der Akteneinsicht entwickelt die Kanzlei eine Verteidigungsstrategie. Gleichzeitig wird geprüft, ob parallel arbeitsrechtliche Schritte erforderlich sind – etwa um eine drohende Kündigung abzuwehren.

Umsetzung

Die Kanzlei Katja Schade vertritt Sie in allen Phasen des Verfahrens – vom Vorverfahren über die Hauptverhandlung bis zur Revision. Ziel ist ein Freispruch, eine Einstellung des Verfahrens, eine milde Strafe oder der Erhalt Ihres Führerscheins – und damit der Schutz Ihrer beruflichen Zukunft. Nach Abschluss des Verfahrens unterstützt die Kanzlei Sie bei der Wiedererlangung des Führerscheins und, falls nötig, beim Schutz Ihres Arbeitsplatzes.

Das sagen meine Mandanten

Ihre Stimme zählt.

Unsere Kanzlei

Die Kanzlei Katja Schade ist Dreifach-Fachanwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht – eine einzigartige Kombination, die bundesweit nur sehr wenige Anwältinnen vorweisen können. Rechtsanwältin Katja Schade ist seit 2025 als Focus Top-Anwalt in allen drei Rechtsgebieten ausgezeichnet. Gerade bei Fahrerflucht-Verfahren ist diese Dreifach-Qualifikation ein entscheidender Vorteil: Die Kanzlei kennt nicht nur die strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Aspekte, sondern versteht auch, was der Führerscheinverlust für Ihr Arbeitsverhältnis bedeutet – und handelt entsprechend. Die Kanzlei ist bundesweit mit Kollegen vernetzt und bietet Videokonferenzen an, sodass eine bundesweite Betreuung problemlos möglich ist. Ihr Leitsatz: „Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ Diese Haltung prägt den Kampf um Ihren Führerschein und Ihre berufliche Zukunft.

Rechtsanwältin Katja Schade

„Ich bin gerne Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Problemen, die sich für Sie ergeben können. Zögern Sie nicht, mir persönlich, telefonisch oder über das Kontaktformular mitzuteilen, wie ich Ihnen weiterhelfen kann.“

Ihre Vorteile

Warum sollten Sie die Kanzlei Katja Schade für Ihr Fahrerflucht-Verfahren wählen? Die Kanzlei ist Dreifach-Fachanwältin für Verkehrsrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht – eine Kombination, die nur sehr wenige Anwälte in Deutschland haben. Diese Dreifach-Qualifikation ermöglicht eine umfassende Vertretung, die alle Aspekte Ihres Falls berücksichtigt: von der strafrechtlichen Verteidigung über die Führerscheinrettung bis zum Schutz Ihres Arbeitsverhältnisses. Für Mandanten, bei denen Fahrerlaubnis und Arbeitsplatz unmittelbar zusammenhängen, ist dies kein Zusatzangebot – es ist unverzichtbar. Die Focus-Auszeichnung in allen drei Rechtsgebieten und die bundesweite Vertretung per Videokonferenz runden das Profil ab.

Erfolgsgeschichten

Erfolgreiche Führerscheinrettung bei Fahrerflucht

Ausgangssituation/Problem: Ein Mandant wurde der Fahrerflucht beschuldigt, nachdem er sich nach einem Parkrempler kurz entfernt hatte, um einen Parkplatz zu suchen. Als er zurückkam, war die Polizei bereits vor Ort. Ihm drohten Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis.\n\nHerausforderung: Der Mandant war als Handwerker beruflich auf seinen Führerschein angewiesen. Ein Verlust hätte unmittelbar seine berufliche Existenz gefährdet – sein Arbeitgeber hatte bereits angedeutet, dass ein Fahrerlaubnisentzug eine Kündigung nach sich ziehen würde.\n\nLösungsweg: Die Kanzlei Katja Schade entwickelte eine Verteidigungsstrategie, die darauf abzielte, dass der Mandant nur kurz entfernt war und keine Fluchtabsicht hatte. Zudem wurde als Fachanwältin für Arbeitsrecht die konkrete berufliche Abhängigkeit vom Führerschein überzeugend gegenüber dem Gericht dargelegt.\n\nResultat: Es wurde eine Einstellung gegen Auflagen erreicht – der Mandant zahlte eine Geldauflage und leistete gemeinnützige Arbeit. Der Führerschein konnte gerettet werden, sein Arbeitsplatz war gesichert, und es erfolgte keine Eintragung im Führungszeugnis.

Unser Team

Die Kanzlei Katja Schade besteht aus einem eingespielten Team, das Mandanten mit Fachkompetenz und persönlichem Engagement betreut.

Fachanwältin für Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Katja Schade

Rechtsanwältin Katja Schade ist die Inhaberin der Kanzlei und verfügt über drei Fachanwaltstitel sowie die Auszeichnung als Focus Top-Anwalt in allen drei Bereichen seit 2025.

Seit ihrem Studium hat sie sich auf Arbeitsrecht spezialisiert, im Strafrecht ist sie seit vielen Jahren tätig und erhielt den Fachanwaltstitel 2024. Ihre Expertise umfasst Kündigungsschutzverfahren, Abberufungen von Geschäftsführern, Sexualstrafrecht, Tötungsdelikte und Verkehrsstrafrecht.

Sie hat bereits in hochkomplexen, medial beachteten Verfahren erfolgreich vertreten und ist bundesweit mit Kollegen vernetzt. Ihre Arbeitsweise verbindet strategisches Denken mit menschlicher Empathie – sie sieht nicht nur den Fall, sondern auch den Menschen dahinter.

Rechtsfachwirtin

Inga Reich

Inga Reich ist seit 12 Jahren als Rechtsfachwirtin bei der Kanzlei Katja Schade tätig und eine unverzichtbare Stütze des Teams.

Nach ihrer Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten (1998-2000) absolvierte sie das Studium zur Rechtsfachwirtin und bringt damit fundiertes juristisches Wissen mit. Ihre Schwerpunkte liegen in der Unfallbearbeitung, Kündigungsschutzverfahren und Buchhaltung. Sie sorgt dafür, dass alle Abläufe in der Kanzlei reibungslos funktionieren, Fristen eingehalten werden und Mandanten professionell betreut werden.

Ihre langjährige Erfahrung und ihr organisatorisches Geschick machen sie zu einer wichtigen Ansprechpartnerin für Mandanten.

Häufige Fragen zur Fahrerflucht

Fahrerflucht ist das unerlaubte Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB). Sie liegt vor, wenn Sie nach einem Unfall den Unfallort verlassen, ohne Ihre Feststellungspflichten zu erfüllen – d.h. ohne den anderen Unfallbeteiligten Ihre Personalien mitzuteilen.
Kontaktieren Sie sofort einen Anwalt und machen Sie keine Aussagen gegenüber der Polizei ohne anwaltliche Beratung. Die Kanzlei Katja Schade steht Ihnen zur Verfügung.
Ja, bei Fahrerflucht droht in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Kanzlei Katja Schade kämpft für den Erhalt Ihres Führerscheins.
Das hängt vom Einzelfall ab. Ist die Fahrerlaubnis eine arbeitsvertragliche Voraussetzung Ihrer Tätigkeit, kann ein Fahrerlaubnisentzug einen Kündigungsgrund darstellen. Als Fachanwältin für Arbeitsrecht prüft die Kanzlei Katja Schade, ob eine Kündigung rechtmäßig wäre, und vertritt Sie auch auf dieser Ebene.
Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall den Unfall bei der Polizei nachmelden, zeigen Sie tätige Reue. Dies kann strafmildernd wirken oder sogar zur Straffreiheit führen.
Die 24-Stunden-Frist beginnt mit dem Unfall, nicht mit Ihrer Kenntnis vom Unfall. Die Kanzlei Katja Schade berät Sie, ob Sie noch tätige Reue zeigen können.
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gegenstandswert. Die Kanzlei Katja Schade gibt Ihnen im Erstgespräch eine transparente Kostenschätzung.
Ja, in vielen Fällen kann eine Einstellung gegen Auflagen (§ 153a StPO) erreicht werden – etwa wenn Sie tätige Reue gezeigt haben oder wenn die Schuld gering ist.
Sie erhalten eine Geld- oder Freiheitsstrafe, drei Punkte in Flensburg und oft den Entzug der Fahrerlaubnis. Das Urteil wird im Führungszeugnis eingetragen.
Ja, die Kanzlei Katja Schade bietet Videokonferenzen an und betreut Mandanten aus ganz Deutschland.
Ein Fahrverbot ist eine Nebenstrafe für 1–3 Monate, danach bekommen Sie Ihren Führerschein zurück. Die Fahrerlaubnisentziehung bedeutet, dass Ihre Fahrerlaubnis erlischt und Sie diese nach einer Sperrfrist neu beantragen müssen.

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